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1428.
Bayern als Hofrichler zu Gericht sitzend, erkennt zu Recht, dass Seitz Marschalk von Oberndorf beyseinem Gute Snailpach ohne alle Irrung und Einsprache des Hans Kamerauer verbleiben soll. G. zuNewnburg am Mitwoch nach dem Suntag Quasimodogeniti. (B.)
14. April.
Heinreich Herzog in Bayern bestätigt den Abt Wolfhardt und den Convent zu Hayineran inRegenspurg, so wie ihre Hofmark und ihr Gericht zu Yogtarewt in allen Rechten und Privilegien. G.zu Ardingen an Mittichen nach dem Sunntag Quasimodo geniti. (Vid.) (B.)
19. April.
Ulrich Weichser zu Weichs, verkauft dem Kloster zu Undensdorff seinen Sedelhof zu Härresczellum 100 rein. Guidein. G. am Montag vor des hl. Martrers sand Jorgen Tag. (c. S.) (B.)
25. Ajn'il.
Fridrich, Marggrafe zu Brandenburg, vergönnt dem Abte Arnold und dem Convente des Klosterszu Hailsbrun in demselben zuständigen Dorfe Merckendorlf jährlich an s. Vlrichstag einen offenen,freien Jahrmarkt, und wöchentlich am Montage einen Wochenmarkt zu halten, damit solches destoeher und besser mit Gräben, Mauern und andern Gebäuden und Befestigungen aufkommen möge. G.zu Nüremberg am Sontag nach sanct Jorgen tage des heiligen Ritters. (F.)
25. April.
Hainrich, Herzog in Bayern, verleiht nach Vernehmung seiner Rätlie seiner überall im Landeund in Schlössern sitzenden Jüdischheit eine Ordnung. G. zu Burkchawsen, am Sonntag, als man inder hl. Kirche singet Jubilate. (Vid.) (B.)
27. April.
Ernnst, Herzog in Bayrn, erlaubt den Bürgern des Marktes Wolferzhausen auf Widerruf, dasssie ihren Wein-Eimer um 2 Maass grösser machen, so dass er nun 66 Maass hält, und sie doch nur64 Maass per Eimer ausschenken, und verordnet, dass sie den daraus fliessenden Nutzen zur Ausbes-serung des Marktes, zu Gemeindebauten u. d. gl., aber zu keinem andern Zweck, verwenden. G. zuMünchen am Erchtag nach St. Jörgentag. (Cop.) (B.)
29. April.
Hanns von Seckendorf, Ritter, und Hilpold von Seckendorf von Tetelsawe, Gebrüder, verkaufenan Fridrich, Bischof zu Babenberg ihre Güter zu Herzogenawrach und Niderndorf und auch die After-lehen zu Herzogenawrach, welche sie von ihm zu Lehen gehabt, dann den Zehenten zu Purgstall, dervon dem Markgrafen von Brandenburg zu Lehen gehet, und Falls Letzteres vom Lehenherrn nicht ge-nehmigt würde, wollen sie hiefiir 120 fl. rein, an der verabredeten Kaufssumme sich abziehen lassen.G. am Pfintztag nach sand Jorgen tag. (c. 2 S.) (Fi)
30. April.
Tristram Zennger zum Sneberg verspricht seinen Freunden Hainreich dem Notthafft undHaymrandem Notthafft zu Bernberg, diess den Leuten zu Anpruck, Weissenregen, Hasenberg und auf den 4Gütern zu Sindorff, Talenstorff, Pfaffenczell und Öchselpach durch den Krieg, den er hat zu dem Nider-land zu Strawbing von seiner und Herzog Ludwigs wegen, kein Schaden zugehen solle; hingegensollen aber auch die Pawern auf obigen Gütern wider ihn, seine Diener und Helfer weder heimlich