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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1428.

9. März.

15. Marz.

17. März.

17. März.

22. März.

23. März.

gehren, so sollte er dem einen wider den andern von solcher Öffnung wegen nichts schuldig seyn ;er verspricht ferner, dass er seine Veste an keinen andern Fürsten oder Herrn wider genannte Herzoge,die Herzogin und ihre leiblichen Mannserben verkaufen, versetzen oder öffnen wolle; falls er die Vestevon seiner Notdurft wegen an Ritter oder Knechte verkaufen wollte, so hätte er dafür zu sorgen, dassder Käufer das nämliche gegen genannte Herrschaft zu beobachten sich verpflichte; nach dem Todeder Herzoge, der Herzogin und ihrer leiblichen Mannserben, sollen er und seine Nachkommen Niemandseine Öffnung an der Feste Ritterswerd schuldig seyn. G. an Suntag als man in der vasten in derheiligen Kirche singet Oculi, (c. S.) (B.)

Hanns Iläkchl, wegen frevelhafter Eidschwüre und Blasphemieen auf Befehl des Herzogs Wilhahnin Bayrn gefangen gesetzt, aber ungestraft an Leib und Leben wieder entlassen, schwört'Urfehde.Siegler: Ritter Wernhart von Walldegkch, Pfleger zu Hägenberg, und Ulreich Adeltzhofer. G. desErichtags vor dem Sonntag Laetare in der Mitterfasten. (e. 2 S.) (B.)

Hanns der Pfergner Pfleger zu Vohburg, welcher aus Auftrag des Herzogs Albrecht den Jobstvon Abensperg wegen widerrechtlicher Steuererhebung um 14 Pfund und 55 Pfenning gepfändet hat,bekennt diese Summe von Thoinan dem Grünawer Richter in Abensperg erhalten zu haben, und gibtsonach die gefangenen und gepfändeten Leute und Pferde wieder los. G. am Montag nach Laetare,(c. S.) <B.)

Sophia, Königin zu Behern, Wiltwe, quittirt die Bürger des Raths der Stadt Nuremberg über5200 nng. Gulden in Gold, welche ihr König Sigmund überwiesen hatte. G. zu Wicnn an Milichennach Letare in der Vasten, (c. S.) (F.)

Marlinus papa officiali Augustensi mandat, ut Conrado Berger, canonico ecclesiae Augustensis.parochialem ecclesiam in Donrssbausen per liberam resignalionem Wilhelmi Sperberssegk vacantempraemissa examinatione conferat. D. Rome apud Sanclosaposlolos xvi kl. Aprilis Pontificatus nostrivndecimo. (S.)

Fridrich, Marggraue zu Brandenburg und dessen Gemahlin und Söhne bekennen, dass die vonden armen Leuten des Klosters Heylsprunne gefoderle und eingenommene Steuer des zehenten Pfen-nings aus keiner Schuldigkeit, sondern aus freiem Willen gegeben worden, und hinfüro nicht mehr ge-fodert werden solle. G. zu Onollzbach am Montag nach dem Sonlag so man in der heiligen Kirchesinget Judica, (c. 4 S.) (Ff)

Görg Kamp, Bäckerknecht, von dem Rath zu Regenspurg gefangen gesetzt, weil er den Leutennächtlicher Weile mit verbotenen Waffen aufgepasst und an die Thüren und Häuser geschlagen hatte,aber auf Fürbitte freigolassen. schwört Urfehde und wird auf ein Jahr aus der Stadt und deren Gebietverbannt, Siegler: Chunrat der Gravenreuter, Sohultheiss zu Regenspurg. G. am Erlag vor U. L. F.Tag der Kündung in der Fasten. (B.)