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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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Í426.19. Juni.

6. Juli.

8. Juli.

10. Juli.

18. Juli.

30. Juli.

Margret die Saldorferin zu Günczelhofen bekennt, dass die Frau Anna von Montaw auf ihremTodbette der Herzogin Elisabethen in ßayren alles verschafft habe, was sie zurückgelassen. Siegler:Ihr Schwager Hainreich der Saldorfer. G. an Miehlen vor Sant Johanns tag zu Sunbenden. (c. S.) (B.)

Winhart Churlz Richter zu Mainberg, vor welchem auf der Landscliranne Vlreich Waldekkergegen seinen Schwiegervater Tyewolt den Läwtenbekchen klagt, dass derselbe ihn in dem seiner Haus-frau Agatha auf Lawtenbach, Burgstall und Dorf, verschriebenen Heiralhgute irre, antwortet dem ge-nannten Waldekker Lawtenbach mit Gericlitshand ein. Bei den Rechten sind gewesen: Pranthoch derLäwtenbekcli, Hainreich Lewferstorffer, Jorg Gerlhawser, Peter Reicher, Perchtolt Podem, Cristoff Wi-sendorffer, Vlreich Perger, Gabriel Awer, die geschworenen Bürger zu Mainberg: Perchtolt Angermair,Dietmar Malatzhofer, der Chunrade von Voburg, alle 3 Yorsprechen. G. am Sampcztag nach SandUlreichs tag. (c. Sig.) (B.)

Der Römische König Sigmund überträgt, weil er mit Geschäften überladen und in der Sacheselbst betheiligt sey, die Entscheidung über die gegenseitigen Ansprüche der Bayrischen Fürsten andas Niederland Conraden Erzbischof zu Meintz und des h. Röm. Reichs Erzkanzler, und befiehlt die-sem zugleich, den Bayrischen Herzogen sowohl als seinem Sohn, Herzog Albrecht von Oesterrich,und den andern Betheiligten Zeit und Ort zu bestimmen, wo unter Zuziehung einiger Churfürstenüber obige Angelegenheit entschieden werden soll. G. zu der Blindenhurg am St. Kilians Tag. (B.)

Der Römische König Sigmund ermahnt den Herzog Ludwig, Grafen von Mortani den anbe-fohlenen Frieden mit dessen Wiedersachem einzuhalten und nach dem von den Reichsständen nachsthinzu Nürnberg beschlossenen Anschlag zu dem Krieg wider die Ketzer in Reheim seine Mannschaft zustellen. G. zu der Blintenburg an Mitwochen vor sand Margarethen tag. (B.)

Erasem Satelpoger wird vom Ratli der Stadt Regenspurg als Hauptmann auf die Reise genBeheim auf monatliche Aufkündigung bestellt; er erhält iür vier lange Spiesse, drei Pferde auf einenSpiess gerechnet, mit welchen er der Stadt dienen soll, je für einen Spiess monatlich 25 rhein. Gulden,und für 12 gereisige Söldner, welche die Stadt ihm zuschickt, und die ihm wie seine eigenen Dienerals einem Hauptmann gehorsam seyn sollen zu ihrer und ihrer Pferde Beköstigung 12 rhein. Guldenwöchentlich. G. des nagsten Phinztags nach S. Margretentag der h. Jungkfrawen. (c. Sig.) (B.)

Hainrich Nothaft zu Wernberg entscheidet hinsichtlich der Zwietracht zwischen den HerzogenErnst und Wilhfalin einerseits und Jobst von Abensperg anderseits wie folgt: Die Herzoge Ernst undWilhalm sollen dem Jobst von Abensperg den Brief zurück geben, worin sich derselbe verpflichtethat, sein Lebtag der genannten Herzoge Diener zu seyn; hinsichtlich der Geldschuld, welche Johst vonAbensperg von denselben Herzogen fodert, sollen dieselben nach Laut des Hauptbriefes Zahlung leisten,jedoch sollen hievon die 232 Gulden abgehen, welche die von Ritenburg dem von Abensperg anbehabthaben; den Anspruch, den die erwähnten Herzoge an Jobst von Abensperg um den Allmanstein habem