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1424.13. Mai.
15. Mai.
18. Mai.
19. Mai.
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25. Mai.
Die Herzoge Ernst und Wilhelm in Bairn, Gebrüder, einer- und Jobst, Herr zu Abensperg,andererseits, vereinigen sich, um die Summe von 7838 ung. Gulden, welche sie dem von Abenspergschulden, in Güte also, dass Jobst von Abensperg ihnen die von Albrecht von Abensperg seligen ander Losung Rietenburg ihnen geschafften 1000 Gulden abziehen und gänzlich ablassen, dann die 1000Gulden, welche Albrechts von Abensperg Wittwe Margaret auf etliche Gülte zu Rietenburg hat, ihnenebenfalls abziehen solle, ferner sollen sie dem von Abensperg jetzt 2000 Gulden und die Bürger vonRietenburg auf künftigen St. Martinstag 1000 Gulden bezahlen, endlich sollen den Herzogen die 450ungrischen Gulden, die sie dem von Laber vergütet haben, und 50 Pfund Regensburger Pfenninge umeine ewige Messe zu Rietenburg und um eine Messe zu Aichkirchen, ebenfalls abgezogen werden;die noch übrigen 2221 ungrischen Gulden und 60 Münchner Pfenninge haben die Herzoge in einemJahre zu bezahlen etc. G. an samptztag uor dem Suntag als man singen wirdet Jubilate, (c. 3S.) (B.)
Ernst und Wilhalm, Herzoge in Bayern, Gebrüder, gebieten Jobsten Herrn zu Abensperg, dasSchloss Rietenburg, nachdem ihm daran Genüge geschehen, Erharden Muggentalern auszuantworten.G. zu München am Montag nach Jubilate. (B.)
Die Herzoge Ernst und Wilhalm in Bayern, Gebrüder, bekennen dem vessten Erhärten demMugentaler zu Sandersdorff 2000 Gulden schuldig zu seyn, die ihnen derselbe zur Lösung Rietenburgsvon dem von Abensperg geliehen hat, und übergeben ihm dafür die Grafschaft Rietenburg und denTachenstein, wovon er jährlich eine Gült von 200 Gulden beziehen soll, bis sie in 2 Jahren die Graf-schaft wieder einlösen werden. G. des nächsten Pfincztags von sannd Vrbans tag. (c. 2 S.) (B.)
Der Römische König Sigmund erklärt, dass gemäss eines schon früher von ihm erlassenenSpruches zwischen Ludwig, Herzog in Beyern und dessen Widersacher, da beide Partheien deutscheFürsten seien, in Deutschland und nicht in Hungern, Recht gesprochen und ein Gerichtstag, so baldes ihm möglich sei, hierüber angesetzt werden soll. G. zu der Blindenburg am nächsten Freitag nachdem Sonntag Jubilate. (B.)
Johanns, Herzog in Beyern, Son von Hengawe, verleiht dem Bischof Johanns zu Regenspurgkund dessen Stift die Gnade und Freiheit, ihren Wein und ihr Getreide, die auf ihren Gütern in Oester-reich wachsen, durch sein Land zu Beyern an der Tunawe bis Regenspurgk maut- und zollfrei durch-zuführen. G. an der Hage auf Mitwochen nach dem Sonetage Cantate. (Vid.) (B.)
Hanns Bingklar der Büchsenmeister, zu München gefangen gesetzt und zum Tode verurtheilt,aber durch Vermittlung der Herzogin Beatryx begnadigt, schwört Urfehde. Siegler: Wilhalm derLautlenbeck. Zeugen: Der Freyberger, Herzogs Ernst Kämerer, und Hans Engeier. G. am St. Ur-bans Tag. (c. S.) (B.)
König Sigmund erlaubt dem Herzoge Heinrich von Beyrn, das Schloss Tuemstawff, welches seinVater, Kaiser Karl, einst den Eltern und Vorvordern der Herzoge Ludwig, Ernst, Wilhelm und Hein-