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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1424.

6. Feb.

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8. Feb.

8. Feb.

9. Feb.

9. Feb.

tet werden müsste, und dass er dafür die von ihr empfangenen 3 Kleinode eingesetzt habe- G. amSt. Agathen Tag. (c. S.) (B.)

Wernhart Hakenöder und Barbara die Allrawerynn seine Hausfrau verkaufen an Heinreich Grauenzu Ortennberg ihre 2 Theile Zehent aus dem Gut zu Grueb in der Ekchlhaymer-Herrschaft und Pfarreo-elegen. Siegler: Wilhalm der Tannczer und Hartprechtt der Hawnperger. G. am Sand Dorothentag. (c. 2 Sig.) (B.)

König Sigmund aignet dem Spital zu Wemding den Zehend zu Huisheim, welchen Graf Ludwigvon Oettingen sein Hofmeister von Wylbolt Waler für dasselbe gekauft hat. G. zu Blindenburg amSt. Dorothea Tag. (Cop.) (S.)

Johanns, Herzog in Beyern, Son von Henigau etc., befiehlt seinem Landschreiber in Beyern, HannsKastenmeyr, an seinen Vicedom, den Heimlichen Heinrich Nolhaft, der im Jahre 1423 18 Tage in derWücke lag, und sich dem Pauwyn Yon Tzwieten für seine Herbergskosten im Betrage von 250 Pfund19 Schilling Groschen oder 912-j Reinischen Gulden verbürgt hatte, bis auf die nächste Pfingsten dieseSumme zu bezahlen. G. in dem Hag am St. Thorothea Tag. (c. S.) (B)

Fridrich, Bischof zu Bamberg errichtet einen Vertrag zwischen denen von Nuremberg auf einer,Stephan und Hans Truchsessen, Georg Schenken, Heintz, Arnold, Michel und Wolfram von Redvvitz,Gevettern, Georg Windecker, Peter Ruswunn, Hans von Awfsess und ihren Knechten auf der andernSeite, wegen der Nähme und Beschädigung auf dem Döringer Walde. G. zu Vorcheim am Dinstagnach sand Dorothea tag der heiligen Junkfrawen. (Vidim.) (F.)

Johanns und Jorg, Landgrafen zum Leuchtenberg und Grafen zu Halls, Vettern, versprechendem Stifte zu Vilshofen für das Haus in der Slötergrub zu Passaw, das sie demselben verkauft hatten,falls der Besitz desselben ihnen abgewonnen würde, 80 Pfund Pfenninge wieder zu geben. G. amErtag nach sand Dorotheen tag der heiligen Jungkfrawen. (c. 2 S.) (B.)

König Sigmund gebietet allen Churfürsten, Fürsten, Grafen etc., die von Nuremberg und andereLeute, die zur Weisung des Heiligthums des heil. Reichs, das dem Rathe und der Stadt zu Nuremberganvertraut worden, und zur Messe daselbst ziehen, mit ihrer Kaufmannschaft, Hab und Gut nicht zuhindern, sondern sie durch all ihr Gebiet geruhiglich ziehen zu lassen, bei einer Pön von 50 Marklöthigen Goldes. G. zu Ofen des Mitwochen nach sand DoroJhen tag. (c. 1 S.) (B.)

Die Herzoge Ernst und Wilhalm in Bayern erinnern den Jobst von Abensperg dass er ihnenauf der Wiese zu SchefTtlern im Beysein des Herzogs Albrecht und des Wilhelm Lenttenpeck verspro-chen habe, die Lösung von Rietenburg nach ihrem Verlangen zu thun und fodern denselben auf, einenTag zu bestimmen, an welchem er wegen dieser Angelegenheit zu ihnen nach München kommen wolle.G. zu München am Mitwochen nach Dorothee. (Cop.) (B.)