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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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1423.

sprechen um die Spenne zwischen Wilhelm von Seckendorff, Hörauf genannt, Comenthewr zu Messingund Ritter Wilhelm von Wolfstein wegen des Todtschlags an Görgen Holraben, zu Lohen gesessen, zuRecht: beide Theile sollen gute Freunde seyn, mit Ausnahme der drey die den Todschlag gethan, andie sich Wilhelm von Wolfstein halten mag. G. am Eritag vor unsers Herren auffarltag. (B.)

13. Mai.

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Hainreich Adeltzhauser, wegen einiger Vergehen, die er gegen die Herzoge Ernst, Wilhalm undAlbrecht in Beyrn begangen, und besonders weil er deren Geleit übertreten und gebrochen hatte, vondenselben gefangen gesetzt, schwört bei seiner Entlassung nebst seiner Hausfrau Barbara und seinemSohn Jörg Urfehde, und gelobt sich an Niemand, weder an Erasm Hausner, Richter zu Münichen, nochden Bürgern daselbst zu rächen, bis zum nächsten St. Jörigen Tag seine Ansprüche auf dem WegeRechtens für die Richter obiger Herzoge zu bringen, und nur diesen und sonst keinem andern Herrnzu dienen, widrigenfalls denselben seine Feste Weigkerschoven im Dachauergericht, die Güter Olfoltingim Iirannsperger Gericht und Angelberg im Inkofer Gericht verfallen sein sollen. Mitsiegler: der vesteJobst der Rorbek und Rudolf der Schondorffer. Zeugen: Jobst von Reichen, Hofmeister, ErasmHausner, Richter zu Münichen, Ludweig Ridler, Bürger daselbst, die vesten Ulreich Ausenhover derJüngere und Ott Stätzinger. G. zu Münichen an dem hl. Auffahrttag. (c. 3 S.) (B.)

46. Mai.

Johanns, Bischof, Stephan, Domprobst, Johanns, Dechant, und das Domkapitel zu Regenspurg,verkaufen dem Kloster zu Ramsaw 20 Pfund Blüncher Pfenninge ewiger Gilt aus allen zu ihrem Kastenzu Eberspewnt gehörigen Gütern und bekennen, dass ihnen die Kaufssumme von Jörg Frawnbergerzum Hag dem Jüngern, gesessen zu Hohenburg, erlegt wurde, behalten sich aber vor, obige Gilten,je ein Pfund um 20 Pfund, jährlich wieder zu kaufen. G. an Suntag nach dem heiligen Aufferttag.(c. 2 S.) (B.)

16. Mai.

Johanns, Bischof, Stephan, Domprobst, Johanns, Dechant, und das Domkapitel zu Regenspurg,eignen dafür, dass ihnen Jorg Frawnberger zum Hag der Jüngere, gesessen zu Hohenburg, das ihmverpfändete Schloss samrnt der Herrschaft zu Hohenburg nebst Aushändigung aller Schuldbriefe wiederüberlassen habe, dem vom Frawnberger gestifteten Kloster zu Ramsaw ihre drei zum Kasten zu Hohen-burg gehörige Höfe zu Ramsaw, ein Widemhaus bei Ramsaw und ein Drittel des Zehents aus obigendrei Höfen. G. an Suntag nach dem heiligen Aufferttag. (c. 2 S.) (B.)

16. Mai.

Jorg Frawnberger zum Hag der Jüngere, gesessen zu Hohenburg, übergibt dem Bischof Johannsund dem Kapitel zu Regenspurg, das Schloss und die Herrschaft Hohenburg auf dem Ine, wiesolche er, sein Vater Cristan, und sein Vetter Wilhalm, die Frawnberger, satzweise ingehabt haben,samrnt allen Geldschuldbriefen und der Pfarrkirche, genannt Kirchdorf!', und empfängt jenes Schlossund die Herrschaft hinwieder zur lebenslänglichen Nuizniessung und zu seinem Kloster Ramsawauch noch drei Höfe samrnt 1 Pfund Blüncher Pfenninge BBTdemgeldes aus dem Widemhaus daselbstund das Drittel des Zehents aus jenen drei Höfen. Blitsiegler: Herzog Heinrich. G. am Suntag nachdem heiligen Auffürtag. (Trans.) (B.)