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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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1393.26. Febr.

27. Febr.

28 . Febr.

2. März.

6. März.

12. März.

14. März.

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Herzog Johanns in Bayern nimmt das Kloster Fürstenfeld in seinen besondern Schirm und be-stätigt demselben alle seine Rechte und Freyheiten, welche es von seinen Vordem, seinen Brüdernund von ihm selber erhalten hat, insbesondere die Freyheit, dass es keinen Vogt haben solle ausserden, welchen es sich selbst erwählet. G. zu Münichen der Mitwochen der Quatember in der Vasten.

Derselbe bestätigt dem Abte und Convent zu Scheyern alle Freyheiten und Rechte, insbeson-dere den Zehend aus den Kästen und Kastengülten zu Bayern, und die Freyheit, über ihre Leute zurichten. G. zu München am Piintztag vor Reminiscere, (c. Sig.)

Derselbe vergleicht die Streitigkeiten zwischen dem Kloster und den Bürgern zu Diessen, undermahnt sie, beyderseits bei ihren alten Gewohnheiten und Rechten zu verbleiben, und einander nichtzu beeinträchtigen. G. zu München an freitag vor dem Suntag in der Vasten als man singet Remin.

Friedrich Burggraf zu Nuremberg nimmt den Engelhard Putner von Lauboltsetel, in seinenSchutz und Schirm, dagegen ihm derselbe von seiner Wiese genannt die Cleinreud jährlich 10 Schil-ling Heller und ein Fastnachthuhn entrichten und sein Recht zu Gunzenhausen suchen soll. G. amSuntag Reminiscere, (c. Sig.)

Johann Graf zu AVertheim und die acht die mit ihm über den Landfrieden zu Franken und zuBeyern gesetzt sind, erkennen dass Günther von Bunawe Amtmann zu Koburg, volle Gewalt habe denJuden Meir und dessen AVeib, Kinder, Habe und Gut dem Bischof von AVirzburg auf sein Schlossgen Sesslach auszuantworten. Mit des Landfrieds Insiegel. G. am Mitwochen nach Reminiscere.O Sig.)

Eyt von AValdenvels des seligen Hans von Waldenvels Ehewirthin, und ihre Söhne Hans, Cas-par und AValthasar von AValdenvels, vertauschen ihren Zehend zu Grumpfelt nebst Dareingabe von300 Pfund Heller, an den Abt Johann und den Convent zu Langheim gegen dieses Klosters Güter imDorfe Veitpuch. Mitsiegler: Hans Marschalk Ritter zu Redwitz, und Fritz von Gutenberg. G. anGregürgen Tag. (c. 4 Sig.)

Herzog Johannes zu Bayern giebt den Münchner Bürgern das Recht, jeden gefährlichen oderschädlichen Menschen aufzugreifen und gefangen zu nehmen, wo sie ihn antreffen möchten. G. zuMünchen an Freytag vor letare in der Vasten. (Tom. VII. Privil. fol. 3.)

Rudolph von Ramsperg, und Catharina von Ilundersingen seine Mutter, verkauffen an den Rit-ter Burkardt von Liechtenstein, und AA r ilhelm den Schench von Stauffenberg, ihren Antheil an derVeste AVildenstain und dem Dorfe Lubertingen mit aller Zugeliör um 500 Pfd. guter Heller. Mitsieg-ler : Graf Fritz von Ilohenzollern der ältere, zu Schaltzberg, Burkardt von Tierberg. G. am nech-sten Freitag vor Mitterfasten. (c. 6 Sig.)