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10 : (Continuationis VI) (1843) 1378 - 1393
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1393.

9. Jan.

Hans und Peter Frik entsagen gegen den Ritter Kraft von Lentershaim, allen Ansprüchen andie Güter, welche demselben von ihren Vettern Chunrat, Erkinger und Heinrich den Frikken hinter-lassen worden sind, so wie auch an die Güter, welche derselbe an Walther von Seckendorf versetzthat. Mitsiegler: Wirich von Treutling, Seitz von Altheim, Arnolt von Sekkendorf zu Dryebdorf, und

Ulrich von Pudendorf zu Emetzliaim. G. am Donerstag nach Obristen.

10. Jan.

Herzog Stephan bestättiget dem Rath und den Bürgern der Stadt Kitzbühel ihre Privilegienund Freyheiten. G. zu Kufstain an Fritag nach dem heil. Prechentag. (Ex Tom. IX. Privil. f. 99.)

12. Jan.

Der römische König AVenzeslaus trägt der Stadt Kempten auf die Stadtsteuer von fünfzig Mark

Silber, welche sie dem Reiche alljährlich zu geben schuldig ist, dem Abte und dem Convente des

Klosters zu entrichten, denen sie versetzt ist. G. zu Betlern Suntags nach dem obersten tage.

16. Jan.

Herzog Albrecht von Oesterreich fällt zwischen dem Passauer Domcapitel, und Otto von Zel-king zu Schönek, wegen dessen Gefangenschaft und erlittenen Schadens in der Fehde zwischen dem

Gotteshause und der Stadt einen schiedrichterlichen Spruch. G. zu Wien an sand Marcelli tag. (M.

B. XXX. P. II. pag. 421.)

)?

Friedrich Herzog in Bayern bestätigt dem Stift Mosburg alle demselben vom Kaiser Ludwigund den Herzogen in Bayern verliehenen Rechte und Freyheiten, und ertheilt demselben die Gnadejdass ihm an seinen Besitzungen, besonders aber an seinem Platz und Hof vor sand Kastels Münsterdurch die Bürger von Mosburg keine Beeinträchtigung widerfahren soll. G. zu Landshut an sand

Anthonien Tag.

5)

Derselbe gibt die an nächst vergangenen St. Jorgentag verfallnen neuntausend vierhundert Gul-den, die der Römisch König noch schuldig ist, seinem Bruder Herzog Johannsen, von der Zugabe,der er ihn von seines Landes wegen zu Nidern Bayern entrichtet hat; fiele ihm und den vier Gel-tem, die er davon ausrichten soll, das Geld nicht, soll der Schaden auf die Ilertzoge Stephan und

Fridreich und ihre Erben gehen, nicht auf Herzog Johann. G. zu Ardingen eod. d. (Lib. Cop.

XXXIII. 35. r.)

»

Stephan und Friedreich Gebrüder, Herzoge in Bayern, geben ihrem Bruder Johanns, für die

Zugab, die Fridreich ihm von seinem Land zu Nidern Bayern zu dessen Theil an Obern Bayern schul-dig gewesen, ihre zwei Theile an den liunderttausent Gulden, und an den zehntausend Gulden jähr-licher Gült daraus, die der Römische König Wenczla ihnen dreien schuldig ist, und verzichten fürsich und alle ihre Erben darauf. D. ib. et eod. d. (Lib. cop. XXXIII. 36.)

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Johanns Herzog in Bayern, und seine Söhne Ernst und Wilhalm, denen Herzog Fridrich fürdie Zugab von seines Theils wegen, des Nidern Landes, seinen und seines Bruders Herzog Stephans

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