1389.
dagegen aber die nächsten 4 Jahre mit keinerley Bete oder Steuer beschwert werden sollen. G. amSuntage nach Gallen Tage. (c. Sig.)
18. Oct.
Albrecht Trusesse von Richelmstorff verpflichtet sich, dem Bischöfe Gerhart in Wirzburg mitseinem Schlosse Richelmstorff gegen männiglich zu dienen. G. zu Wirzburg am Montage nach Gal-len Tage. (c. Sig.)
äl. Oct.
Herzog Albrecht von Oesterreich gesteht dem Stifte Passau das Recht zu das Schloss Obern-berg um die Summe von 14 Pfd. Wiener Pfennige wieder zu lösen. G. zu Wien an der heiligeneilftausend Megde Tag. (c. Sig.)
*8. Oct.
Die Bürger zu Mellerstat vereinigen sich mit dem Bischof Gerhart in Wirzburg dahin, dasssie demselben zur Vergeltung seiner Schulden 11000 Pfund Heller geben, aber die nächsten 4 Jahremit keinerley Steuer oder Bete beschwert werden sollen. G. am fritage nach Lucas Tag.
86. Oct.
Die Bürger zu Sesslach bekennen, dass sie dem Bischof Gerhart zu Wirzburg zur Tilgungseiner Schulden die nächsten 4 Jahre jährlich 400 Gulden und 400 Pfund Heller zu Steuer und zuBete geben sollen. G. am Dinstage vor Symonis und Jude. (c. Sig.)
Die Bürger zu Bischofsheim vereinigen sich mit dem Bischof Gerhart zu Wirzburg dahin, dasssie demselben zur Bezahlung seiner Schulden 700 Gulden beytragen, dagegen aber in den nächstenfünf Jahren mit keiner Steuer beschwert werden sollen. D. eod. d. (c. Sig.)
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Die Bürger zu Ebern vereinigen sich mit dem Bischof Gerhart zu Wirzburg dahin, dass siedemselben zur Tilgung seiner Schulden 10700 Pfund Heller in den nächsten 4 Jahren geben, dage-gen aber während dieser Zeit von aller Steuer befreyt seyn sollen. D. eod. d. (c. Sig.)
89. Oct.
Chunz Ruswurm bekennt als Gefangener der Stadt Regensburg, dass er bis kommenden LuceinTag einen Urfehdebrief von seinem Herrn Arnolt von Rosenberch dem Stadtrathe von Regenspurg über-bringen oder sich wieder ins Gefängniss stellen solle, und gelobt, im Falle er während dieser Zeitvon Jemand anderm gefangen genommen würde und sich am genannten Tage nicht stellen könnte, solange mit Niemanden ein Wort zu reden oder nur Wasser und Brod zu geniessen, bis er sich wie-der nach Regensburg stellen wird. Siegler : Jacob der Prunnhofer Schultheiss zu Regensburg. G.des freitags nach Simonis et Jude. (c. Sig.)
4. Nov.
Hans der WoIIär Schultheiss zu Regenspurg entscheidet, dass die drey von Dyetreich dem Ho-fer vom Lobenstein, und Michel dem nofer vom Neunhaus, in Anspruch genommenen Briefe, laut wel-chen der selige Bischof Friedrich zu Regensburg dem seligen Hilprant dem Hofär vom Neunhaus 250Pfund Pfenning schuldig wäre, des letztgenannten Tochter Margret der Hofärin Klosterfrau und vor-