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1384.
10. Aug.
König Wenzlaw bestätigt dem Bischof Lambrecht und dem Stift zu Babenberg das von denHerzogen von Meran erklagte Landgericht an der Roppach, und alle hergebrachten Privilegien, Rechteund Gewohnheiten. G. zu Luzemburg an Lorenz Tage. (c. S.)
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Ulrich Abt des Klosters zum heiligen Kreutz in Werde kommt mit Berthold von Hoppingenhinsichtlich des Dorfgerichts zu Hiusheim dahin überein, dass letzterem dieses Dorfgericht verblei-ben, jedoch wenn Jemand von des genannten Klosters Leuten zu Hiusheim um Schuld, die fahrendeHabe betrifft, geklagt würde, der Abt hierüber das Rechtsverfahren haben soll. D. eod. d.
14. Aug.
Pilgreim Erzbischof zu Salzburg bekennt, dass der Bischof von Freysing, wenn er nach Lautder zwischen ihm und den Herzogen von Bayern errichteten Briefe bis künftigen S. Gilgen Tag kei-nen Ausspruch thun würde, acht Tage darnach mit seinen 3 Spruchleuten gegen Titmanning und dieHerzoge von Bayern oder einer derselben mit ihren 3 Spruchleuten gen Burghausen kommen sollen.G. zu Teysing bei Tüssling an unser Frauen Abend zu der Schiedung. (c. Sig.)
28. Aug.
Stephan, Fridrich und Johann Herzoge in Bayern verpfänden ihren Salzzoll und Eisenzoll zuRegensburg an Wilhalm den Ranttinger und seinen Sohn Mattheus Bürger in Regensburg um 6000Gulden. G. an Augustins Tag.
29. Aug.
Fridrich Wolfskel Ritter auf Nidernbleichfelt, verkauft an das Kapitel des Stifts Nicderraünstereine jährliche Gilt auf seinem Hofe in dem Dorfe zu Espenfelt um 305 Pfund Häller. Bürgen :■ Lem-plin Lamprecht von Binbach Ritter % Dyetrich von Heytingsuelt Edelknecht. G. am Montage nachsant Bartholomeustage des hl. zwelfboten. (c. 3 Sig.)
31. Aug.
Leupolt Herzog zu Oesterreich quittirt die Bürger zu Kempten über den Empfang der Steuer,welche sie ihm nach Laut seiner kaiserlichen Briefe von des Reiches wegen und als Reichs-Land-vogt ihrer Stadt hinsichtlich der Lösung von Oberndorf und Schönberg zu entrichten haben. G. zuRotweil am Mitichen vor Verenen Tag.
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Derselbe quittirt der Stadt Memmingen den Empfang der ihm von Reiches wegen und als Land-vogt des Reiches zu entrichtenden Steuer. D. ib. et eodem d.
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Derselbe ebenso die Bürger von St. Gallen. D. ib. et eod. d.
Derselbe ebenso die Bürger von Lindau. D. ib. et eod. d.
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Conrad von Segkendorff Aberdar genannt, Landrichter zu Nürnberg, ertheilt dem Heinrich Stro-bel Nutz und Gewer um 600 Gulden Hauptgutes und 1000 Mark Gold Schadens auf seines BrudersLeupolt Strobel Gütern zu Pruck und zum Hetzeis. G. am Mitwochen vor Egidien Tag. (c. Sig.)
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