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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
Entstehung
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1376.24. Mart.

25. Mart.

26. Mart.

27. Mart.

Otto Churfürst und seine Vettern die Herzoge Stephan, Friedrich und Johann Gebrüder,vereinigen sich über die Regierung und Nutzung des Landes Ober- und Niederbnyern mitSulzbach also, dass die Herzoge Stephan und Johan die ersten zwey Jahre das Land diess- undienseits der Donau und auf dem Nordgau, so zu Oberbayern gehörig, und die Herzoge Ottound Friedrich das Niederland Bayern mit samt der Herrschaft Sulzbach und den Schlössern vordem Wald pflegweiss besetzen und besorgen sollen, nach zwey Jahren aber die erstgenanntenHerzoge in Niederbayern und die letztgenannten in Oberbayern einzutreten haben. G. ze In-golstadt in Vigilia Mariae Annuntiationis, (c. S.)

HiJpolt von Stein der ältere und Hilpolt sein Sohn übergeben mit Rath des Bischofs Ra-ben zu Eichstädt die von ihren Vordem zu Ehren der heil. Dreyfaltigkeit gestiftete Kapelle,genant das Grab an dem Schlipfenberg mit der Wolfrcchts-Mühle, der Tanhauser Mühle undandern Realitäten und Renten zu Erespach, Pachhausen , Hofen, Kunerstorf, Oberndorf, Rib-lingen, Sundersfeld, Telwank, Wangen, Elmansdorf, Waternhofen etc. an den Abt und dasConvent des Klosters Plankstetten mit der Verbindlichkeit, zwey Klostergeistlichc als Kaplänein der Kapelle aufzustellen, die täglich Messe lesen, alle Sonntag eine Vigil und die Montagedarauf zwey gesungene Messen halten, und alle Jahr des Sonntags nach St. Michaels Festeinen Jahrtag mit gesungener Vigil und Seelenmessen feyerlich begehen. Mitsiegler: der Bi-schof von Eichstädt, Dietrich und Hanns von Abensberg, Hadernar von Laber, Götz, Al-brecht und Stephan von Wolfstein, und Dietrich der Staufer. G. an vnser frawen tag inder Vasten.

Ott Herzog in Bayern bestätigt den Bürgern zu Ingolstadt, welche ihm in Gegenwart sei-ner Vettern der Herzoge Stephan, Fridreich und Johann gehuldigt haben, alle von seinen Vor-fahren ertheilten Briefe und alle Freyheiten und Gewohnheiten, insbesondere das Rechtbuch.G. zu Ingolstat am Mikthen nach Mittervasten. (c. S.) *

Seibot vom Eglofstein Rätter, der Aeltere, übergibt zu zwei Jahrtägen für seine WirtinElspeten und alle seine Vordem dem Stifte ze Vorcheim 2 Güter zu Goczperck, ferner die un-tere Wiese, 3 Tagwerk enthaltend; es sollen aber obige Güter eine rechte Erbobley des StiftesVorcheim sein, und Fridreich Eglofsteiner Chorherr daselbst soll sie bis an seinen Tod inne-haben, und jährlich davon den betheiligten Herren 3 Pfd., und den Bettlägerigen im Spitaleze Vorcheim am Allerseelentage 2 Pfd. Heller in die Hand geben. Bei seinem Tode hat obi-ger Eglofsteiner diese Oblei einem andern Chorherrn zu übergeben, und dieser sterbend wiedereinem andern; und würde an obigen Vermächtnissen Etwas versäumt, so hat der Aelteste vomEglofstein das Recht, die Gült des laufenden Jahres zu andern wohlthätigen Zwecken zu ver-wenden. Mitsiegler: Ditreich vom Eglofstein Tumherr zu Babenberg, und Conrat von Wihsen-stein Ritter, seine Salleute. G. an dem nächsten Donnerstag nach Mitter-Vasten. (c. 3 S.)

28. Mart.

Kurfürst Otto und dessen Vettern Stephan, Fridrich, Johanns

Herzoge in Beyern nehmen