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9 : (Continuationis V) (1841) 1360 - 1377
Entstehung
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1373.

Heller, von jeder Eselsfuhr i Turno», ron jeder Kotzen 1 Turnos, und von jedem Wagen deranderley trägt oder leer geht 1 Turnos. G. zu Präge am Suntag nach Nicolay Tag. (c. S.)

13. Dec.

Derselbe verleihet auf Bitte des Deutschordens-Meisters in deutschen Landen, Philipp vonBickenbach der zu seinem Orden gehörigen Stadt Eschenbach fünf Jahrmaerkte, nähmlich amSt. Johanns tag zu Sonnwenden, auf den heil. Kreutz-Erhöhungs tag, auf St. Elisabeth Tag,auf St. Thomas Tag und auf den nächsten Montag nach dem weissen Sonntag. G. zu Prägean sante Lucien tas;.

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Derselbe überlässt die vom Bissthum Regensburg ihm verpfändete Feste Tumstauff seinemEidam Herzog Otto Markgrafen zu Brandenburg. D. ib. et eod. d. (c. S.)

91

Derselbe ertheilt dem Gerlach von Hohenloch die Gnade, zu Hornburk eine Stadt zu bauenund daselbst einen Wochenmarkt und Stock und Galgen zn haben. D. ib. et eod. d. (c. S.)

21. Dec.

Fridereich von Seideneck Ritter und die zehn die mit ihm über den Landfrieden zu Fran-ken und Bairn gesetzt sind erkennen , dass Hainrich Toppler Bürgermeister zu Rotenburg1000 Mark Silbers auf Conrad von Hohenloch wegen Gefangenhaltung des Hans Angerman Bür-gers zu Rotenburg erklagt habe. G. am Mitwochen vor dem heiligen Cristag. (c. S.)

22 . Dec.

Dieselben erkennen auf Klage des Heinrich Toppler Bürgermeisters zu Rotenburg gegenWeyppreht Conrad und Henslein von Pernhaim wegen Brandes und Raubes, dass die Bürgerzu Rotenburg sich an den im Landfrieden gelegenen Gütern der Beklagten entschaedigen sollen.Mit des Landfriedens Insiegel. G. am Donerstag vor dem Krist Tag.

S7. Dec.

Heinrich von Wildenstein zu Herspruk bekennt, vom Burggrafen Friedrich zu Nürnbergfür seine und seines seligen Vaters Ansprüche 125 Gulden erhalten zu haben. G. am Dinstagnach dem Cristag. (c. S.)

(S.a.)

König Wenzeslaus tritt an Herzog Otto von Bayern für die ihm überlassene MarkgrafschaftBrandenburg auf lebenslang, und auf dessen unbeerbtes Absterben an die Herzoge Stephan denältern und den Jüngern, Friedrich und Johann auf Wiederlösung um hundert tausend Guldenfolgende Orte ab: Hirsau, Sulzbach, Rosenberg, Liechtenstein, Braitenstain, einen Theil von

Reicheneck, Neidstein, Hersbruck, Laufen, Hauseck, Ruprechtstein, den übrigen Theil am Reicheneck,Holnstain, Waldau, Schellenberg, Holenfels, Helfen- und Haimberg. D. Fuerstenwald.

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