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1368.
23. April.
24. April.
sehen den Bürgern und dem Bischöfe Albrecht von Passau also bei: die Bürger der StadtPassau sind verbunden die in den früheren Spruchbriefen erlassenen, und von ihnen beschwor-nen Anordnungen des Schiedsgerichtes zu halten; die beyderseitigen Gefangenen erhalten ihreFreyheit; die Baumgarten in welchen einige in diesem Kriege gefallenen Bürger begraben lie-gen, sollen in Freythöfe verwandelt werden , und die Bürger zur Bestreitung der hiezu erfor-derlichen Kosten den Chorherrn des Capitels 100 Pfd. Wiener - Pfg. geben; zur Vergütung dererloffenen Kriegsschäden zahlen die Bürger dem Bischöfe 10 Jahre lang 1000 Pfd. VViener-Pfg.,welche Bezahlung auf der Veste St. Görgen-Berg zu geschehen hat; um die in fremde Händegekommene Veste Wildenstain hat ein gütlicher Austrag zu geschehen; jeder künftig regierendeBischof errichtet mit den Bürgern bey seinem Regierungs-Antritte einen mit dem grossen Siegelversehenen Vertrag; der Rath soll künftig aus 12—19 Mitgliedern nebst einem Bürgermeisterbestehen, worunter zwey Männer aus des Bischofes Hofgesinde sitzen müssen; der Bischoff hatdas Recht nach Willkühr dieselben zu bestraffen, oder abzusetzen ; die Raths Mitglieder schwö-ren dem Bischoffe Gehorsam; dreimal des Jahres soll grosser Rathtag seyn auf öffentlicherSchranne; die Stadt Passau verspricht den Herzogen Albrecht und Leupold gegen alle ihreFeinde beyzustehen ; gegenwärtiger Vertrag wird von allen Bürgern der Stadt die über 16 Jahrealt sind beschworen, und der Eyd alle 10 Jahre erneuert. G. zu Wien am nehsten Freitagvor St. Georien-Tag.
Stephan der ältere Herzog in Baiern verschreibt seinem Sohn Stephan auf den Zoll zuWasserburg zu dem Gelde was ihm schon darauf verwiesen ist, noch 215()-§ Pfá. un d 10 Pfge.Münchner M. welche er ihm für verschiedene Schuldablösungen schuldig geworden ist, nament-lich die an Wilhelm von Eresing, 151 Pfd.; an Conrad den Spannagel Bürger zu Landshut240 Pfd. 5 schl. ; an des Herzogs Arzt Jacob den Juden 100 Pfd.; und für Ledigung seinesHofgesinds aus den Herbergen mit 300 Pfd. etc. G. zu Landshut an Sand Görgen Tag. (c. S.)
Derselbe gibt seinem Sun Stephan volle Gewalt auf der Vest vnd Stat zu Lantzspergsechtzechen hundert guidein zu verbawen, vnd vermacht ihm, dessen Gemahlin vnd Erben, hic-für vnd für das ander gelt daz dieselben vor darauf habend , die Vest vnd Stat zu Lantzspergvnd was dar zu gehört zur Nutzniessung. D. ib. et eod. d. (c. S.)
Heinrich und Günther Grafen von Swartzeburg, Herren zu Arnsled und zu Svndirshusen,kommen mit ihrem Schwager Grafen Johanse von Nassouwe Herren zu Merinberg überein,dass Nyman von ihren Mannen, Dinern oder Undertanen Zugrif oder Schaden tun solle an denglozsen und Landen die er (Graf Johan) von Herrn Gerlache Ertzbischof zu Menze innehat.X). eod. d. (c. S.)
Hanns der Marschalk, Ritter zu Redwitz, und Dietz Marschalk von Libtenvels sein Bru-der vergleichen sich mit Herrn Eyring von Redwitz Ritter von Tusnitz über eine dem Dom-kapitel von Bamberg auf die Veste Wildenberg geliehene Summe Gelds von Q 00 Pfund Haller,