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24. Juli.
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as. Juli.
18. Juli.
Landkomendiurs des deutschen Ordens zu Beham und Märhern, und Landvogtes in Unter-schwaben zu Costentz mit der Stadt Kempten wegen vorgefallener Stösse, Misshellungen undFrävel, indem ihn selbst einige Bürger fingen und seine Veste in Kempten zerbrachen, unterfolgenden Bedingungen : die Bürger geben ihm für den erlittenen Schaden zu rechtem Eigenein Vierteil des Ungeldes zu Kempten, zu dem Vierteile welches er schon von Alters her hatte;die andre Hälfte des Ungeldes bleibt der Stadt; dieses Ungeld wird vom 13. Pfenning gesetzt,und darf ohne beiderseitige Bewilligung nicht verändert werden ; die Bürger zahlen ihm ferner5000 Pfd. guter und gäber Heller Schadenersatz, und setzen dafür 15 geschworne Bürgen undandre Pfänder, nach Ausweis der Briefe; der Abt darf auch seine Veste wieder aufbauen, unddie Bürger dürfen ihn nicht dabei irren noch saumen, auch sullen ihm die zur Veste gehörigenSteine ausfolgen lassen; jeder Theil behält übrigens seine früheren Freiheiten ; nach geschehenerRichtung wollen beide Theile oder ihre Boten gleichzeitig zum Kaiser ziehen und ihm diefreundliche Richtung anzeigen ; was der zwischen ihnen bestimmt, wollen sie stät halten ;die Abreise haben sie einander einen ganzen Monat zuvor zu verkünden, und will ein TheilZurückbleiben, so mag der andre allein werben und schaffen was ihm frommt. Mitsiegler: derKonvent des Gotteshauses zu Kempten , Graf Uolrich von Helfenstain , Landvogt in Oberschwa-ben, Bruder Ruodolf von Homburg, Landvogt in Unterschwaben. G. zu Costentz an dem nächs-ten Zinstag vor sant Jacobs Tag des hailigen Zwelfbotten. (c. 4 S.)
Die Gemain des Dorfes ze Depzhoven bekennt sich zur Schuldigkeit einer jährlichen Lie-ferung von 13 Fuder Holz an das Gotteshaus zum heil. Kreuz in Augsburg anstatt einer frü-heren herkömmlichen Getreidgilt. Siegler: Hr. Heinrich der Herbort Bürger zu Augsburg. G.an sand Jakobs aubent dez hayligen zwelfboten. (c. S.)
Swester Vdt Abtissin zu Zimmern verpflichtet sich dem Domcapitel zu Augsburg,dem Probste Ott von Suntheim, dem Dechant Chunrad von Gerenberch, für die Ueberlassungder Kirche zu Vorn die Abhaltung eines Jahrtags auf ewige Zeiten anzuordnen, auf den Frawen-tag, als ir Geburt verkünt wart, und 4 Pfd. Haller in die Pitanz des Conventes zu geben. D.eod. d. (c. 2 S.) '
Albertus episcopus Pataviensis monasterio in Altha inferiori omnes donationes et libertatesa praedecessoribus suis eidem concessas confirmat. D. Patauie in vigilia beati Jacobi apostoli, (c. S.)
Emmerich Lymmelzun von Lewenstein, Emerich Lymmilzun von Randecke Ritter, Wil-helm von Randecke, dann Ruprecht und Godfrit von Randecke geloben ihre vom römischenReiche zu Lehen rührende Burg Randecke dem Erzbischof Gerlach zu Mainz offen zu halten.G. zu Eltevil an Jacobs Tag. (c. 5 S.)
Graf Ludwig von Oetingen der elter bekennt den Ritter Kuno von Küllingen nicht zurechtuertigen von keines Nutzes wegen den dieser von ihm eingenommen hat, und dass alle
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