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dem Fleischsatz. Sieglers Herr Degenhart der Hofer, Herr Hermann der Stör, Richter zu Traub-ling. D. eod. d. (c. S.)
Ç. Jan.
Gotfrid von Hohenloch von Braunelik eignet seiner Muhme der Abtissin Anna und demConvent zu Slüzzelau den Hof zu Buchveit welchen dieselben von Ulrich Voyt gekauft haben.G. am Suntag nach dem obersten Tag. (c. S.)
11. Jan.
Kaiser Carl IV. verleiht den Landgrafen von Leuchtenberg Ulrich und Johann alles aufden von der Krone Böhmen ihnen verlehnten Gütern aufgefundene und noch aufzufindende Erz,edles und unedles. G. zu Nuremberg am Dienstag nach dem obersten.
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Derselbe verleiht den nämlichen zu ihrem an der Pfreirnt angelegten Weiher am Vorch-acher-Holze, so viel zum Königreiche Böhmen gehörigen Veldes, Holzes, und Wissmats da-selbst, als viel das Wasser in demselben W'eiher begreifft; im Falle aber der Weiher abgienge,soll der Grund wieder an das Königr. Böhmen zurückfallen, dieweil aber von der Krone Böh-men zu Lehen gehen. D. ib. et eod. d.
12 . Jan.
Derselbe gebietet dem R.eichsvogt, dem Amtmanne, dem Bürgermeister, Rathe und denBürgern zu Weissenburg, dass sie das Kloster Wülzburg hey seinen hergebrachten Rechten undFreyheiten schirmen sollen. G. zu Nürnberg am Mitwoch nach dem obersten Tag. (c. S.)
15. Jan.
Derselbe bestätigt dem Herzog Meinhart die von seinen Vorfahren von dem heil. Reichehergebrachten Rechte, Briefe, und Freyheiten , vorbehaltlich der von ihm (dem Kayser) in Be-treff Böhmens, Pohlens etc. mit der Herrschaft von Bayern gerichteten Theydigungen ; insbe-sondere bestätigt er — angesehen den alten Stamm der Fürsten von Bayern, und dass vorzei-ten Bayern ein Königreich gewesen, auch sonderlich die treuen Dienste die die Herzoge Ott,Steffan der alt, auch Steffan der jüngere, Friedrich und Johann dem Kaiser und Reiche gethanhaben — denselben und ihren Erben alle ihre Briefe, Redite, Gnaden, Herkommen und Frey-heiten, insonderheit ihr Landgericht zu Mauerstetlen oder Ochsenbronnen, zu Hirschberg undHochstedt und Graispach mit ihren Zirkeln und Laudschrarinen, mit Vorbehalt der über desKaisers Länder mit der Herrschaft von Bayern gemachte Theydigung; bewilligt ihnen auch dieFreyheit von allen kaiserlichen Gerichten.
16 . Jan.
Ruprecht der ältere Herzog in Bayern und Friedrich Burggraf zu Nürnberg schliessen eingegenseitiges Schutzbündnis auf 5 Jahre. G. zu Nürnberg am Sonntag vor Agnes, (c. 2 S.)
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Heinrich und Fritz Heinrichs des Oberndorfers Söhne von Machersdorf bekennen dass ih-nen das Kloster Waldsassen sein Dorf Chunradsreut bey dem Hofe genannt Vockenuell mitAusnahme des Halsgerichls und Zehends um 400 Pfund Haller versetzt haben. Siegler: Hein-