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was nemlich dem Thier zukommt, kommt auch dem Menschen zu undebenso was dem Thier nicht zukommt, kommt auch dem Menschen nichtzu; vielmehr muß man das jedem Eigrnthümliche nehmen; es gibtnemlich gewisse Bestimmungen, welche der Art eigenthümlich sind, ab-gesehen von der Gattung; nothwendig müssen ja den einzelnen Artengewisse besondere Eigenschaften zukommen '). Und so darf man auchsür das Allgemeine nicht dasjenige nehmen, welchem der im Allgemei-nen begriffene Begriff zukommt, also z. B. sür „Thier" nicht das,welchem der Begriff „Mensch" zukommt, denn wenn dem Menschen derBegriff „Thier" unmittelbar zukommt, so muß er auch allen Menschenzukommen; angemessener wäre diese Bestimmung, wenn man das zusuchen hat, was zum Begriff „Mensch" gehört. — Man muß fernerdasjenige nehmen, was gewöhnlich beigelegt wird und welchem etwasgewöhnlich beigelegt wird; denn der Schluß geht auf die gewöhnlichvorkommenden Sätze und wird gebildet aus den gewöhnlich giltigenVordersätzen, aus lauter solchen oder zum Theil; es ist nemlich immerder Schlußsatz den Principien 2) gleichartig. Endlich darf man nichtdasjenige nehmen, was allen Begriffen zukommt, denn in diesem Fallbekäme man keinen Schluß; warum, wird im Folgenden klarwerden.
Achtundzwanzigstes Kapitel.
Weitere Bemerkungen über das Auffinden der Schlüsse.
Will man eine Behauptung ausstellen über etwas seinem ganzenUmfang nach, so muß man auf die Subjekte desjenigen sehen, welchesaufgestellt werden soll, von welchen dieses ausgesagt werden kann, und
i) Hat man drei Begriffe, L — Thier, v — Mensch, 6 — Weib, so darsman, um den Begriff von Weib zu bestimmen, nicht das nehmen, was dem All-gemeinen des Weibs, dem Menschen beigelegt wird, nemlich den Begriff des Thier»,sondern man muß daS Weib bestimmen durch besondere Bestimmungen des BegriffsMensch, d. h. deS Artbegriffs. — Im Folgenden ist „das Allgemeine" — L,Thier, „der im Allgemeinen begriffene Begriff" — L, Mensch, das welchem 8zuiommt o-- 6, Weib,ft Den Vordersätzen,ft A. r,.