Wenn aber die Verneinung allgemein gefaßt dem Untersatz bei-gegeben ist, und dieser ein denkbares Sein ausdrückt, so erhält maneinen Schluß vermittelst der Umkehrung *); ist der Untersatz aber noth-wendig, dann nicht 2). Es läßt sich dieß auf dieselbe Weise zeigen, wiebei den allgemeinen Vordersätzen und vermittelst derselben Begriffe.
So ist also klar, auch in Beziehung auf diese Figur, wann undwie ein Schluß möglich ist und wann derselbe ein denkbares Sein, wannein einfaches Sein enthält. Man sieht aber auch, daß sämmtlicheSchlüsse unvollständig sind und vermittelst der ersten Figur vollstän-dig gemacht werden.
Dreiundzwanzigstes Kapitel.
Von den Bedingungen des SchließenS überhaupt.
Aus dem Gesagten ersieht man, daß die in den eben behandeltenFiguren befindlichen Schlüsse vollständig zu Stand kommen vermittelstder in der ersten Figur befindlichen allgemeinen Schlüsse und daß jeneauf diese zurückzuführen sind; daß es aber überhaupt bei jedem Schlußsich so verhalte, wird sofort klar werden, wenn gezeigt wird, daß jedervermittelst einer dieser Figuren zu Stande kommt.
Nothwendig muß jeder Beweis und jeder Schluß zeigen, daßetwas ist 3) oder nicht ist, und zwar dieß entweder allgemein oder par-tikulär ; ferner entweder in geradezu beweisender Form oder auf Grundbesonderer Voraussetzung §), unmittelbar oder mittelbar. Ein Theil
Umkehrung -
LS ist nothwendig, daß kein Mensch ein Stein ist,
ES ist denkbar, daß einiges Bewegte ein Mensch ist,
Einiges Bewegte ist kein Stein.
>) Es ist nothwendig, daß einige Thierc vernünftig sind,iES ist denkbar, daß kein Thier sich bewegt, umgekehrt):
Es ist denkbar, daß jedes Thier sich bewegt,
ES ist denkbar, daß einiges Bewegte vernünftig ist.
2) S. Anm. 6.
In assertorischer, problematischer und apodiktischer Weise.
"h Mit Hinzunahme anderweitiger Bedingungen, welche nicht im Schluß un-mittelbar enthalten sind, daher nicht — hypothetische Schlüffe unserer neuerenLogik. Vgl. über diese Schlüsse k'L Sigwart im Tübinger Doc-
torenvcrzeichniß 1371 („Beiträge zur Lehre vom hypothetischen Schluß") S. 1 ff.