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ist die Annahme des einen Glieds des Widerspruchs (denn der apo-diktisch Redende, Beweisende sragt nicht, sondern nimmt an), dasdialektische Urtheil dagegen ist eine Frage in Beziehung aus den Wider-spruch. Es hat übrigens dieser Unterschied sür die Bildung desSchlusses keine Bedeutung: denn sowohl der Beweisende als der Fra-gende bildet den Schluß in der Weise, daß er annimmt, es kommeetwas einem Andern zu oder komme ihm nicht zu. So wird also dassyllogistische Urtheil (Urtheil als Vordersatz des Schlusses) ganz allge-mein Bejahung oder Verneinung von etwas sein in Beziehung aufetwas, in der angegebenen Weise; apodiktisch ist dasselbe, wenn es wahrund durch die von Anfang zu Grund gelegten Voraussetzungen ge-wonnen ist; dialektisch ist es einmal in der Frage, als Frage übereinen Widerspruch, sodann im Schluß als Annahme des Scheinendenund Vorgestellten ^), wie das in der Topik ausgeführt ist. Es wirdim Folgenden noch eingehend davon die Rede sein, was unter Urtheilzu verstehen ist und welcher Unterschied ist zwischen syllogistischem,apodiktischem und dialektischem Urtheil; für jetzt mögen die oben ge-gebenen Bestimmungen genügen.
Begriff nenne ich dasjenige, in welches das Urtheil aufgelöstwird, also das, was ausgesagt wird und das, von welchem ausgesagtwird, Prädikat und Subjekt, mag nun das „Sein" oder „Nichtsein"hinzugesetzt oder davon getrennt werden.
Vernunstschluß ist eine Rede (logisches Verfahren, Raisonnement),in welcher, wenn gewisses gesagt ist, etwas anderes als das Gesetztenothwendig folgt und zwar auf Grund davon, daß jenes Gesetzte ist.Mit dem letzteren Beisatz: „auf Grund davon, daß jenes Gesetzte ist,"meineich das, daß es folgt um des Gesetzten willen, d. h. daß eskeines anderweitigen Begriffs, keiner weiteren Bestimmung bedarfdazu, daß das Nothwendige zu stände kommt.
Vollständig nenne ich einen Schluß, welcher nichts weiteres —außer dem Angenommenen — nöthig hat dazu, daß das Nothwendigesich herausstellt, unvollständig dagegen nenne ich einen solchen Schluß,welcher noch eine oder mehrere Bestimmungen nöthig hat, Bestimmun-
>) Die logischen Axiome.
Als problematisches «der assertorisches Urtheil.