364
Aristoteles, Politik.
das bekannte „durchlöcherte Faß".b Allerdings muß der wahreVolksfreund darauf sehen, daß die Masse nicht gar zu arm sei, denndarin liegt die Ursache, daß die Demokratie herunterkommt. Er hatdemnach die Mittel ausfindig zu machen, welche einen dauerndenWohlstand Hervorrufen. Und da dies auch in: Interesse der Reichenist, so lasse man die Überschüsse der Einkünfte zu einer erklecklichenSumme anwachsen und verteile dann alles auf einmal unter dieArmen, und womöglich erst dann, wenn die auf jeden fallende Summezur Erwerbung eines kleinen Grundstücks oder, wenn dies nicht an-geht, doch zur Anlegung eines Handels oder einer Pachtwirtschafthinreicht. Und können nicht alle auf einmal bedacht werden, somuß man die Verteilung nach Distrikten oder sonst einer Ab-teilung umgehen lassen. Dabei mögen denn das für die Abhaltungder Volksversammlungen nötige Entschädigungsgeld die Reichenzusammenbringen, wofür man sie von den nutzlosen und überflüssi-gen Staatsleistungen ^ zu befreien hat.
5. Durch ein staatskluges Verfahren ähnlicher Art haben sichdie Karthager das gemeine Volk zum Freunde gemacht. Sie schickenimmer einige Leute aus demselben in die umliegenden Städte ihresGebiets und machen sie dadurch wohlhabend. ^ Es ist auch vonseiten der Vornehmen ebenso menschenfreundlich als klug gehandelt,wenn jeder eine bestimmte Anzahl von Armen mit den ersten not-wendigen Erfordernissen, ein Geschäft anzufangen, versieht. Auch derTarenti'nerO Beispiel wäre wohl der Nachahmung wert. Diese lassen
3. Der Danar'den. Schon bei den alten Griechen sprichwörtlich.
4. Von den kostspieligen und schon früher von unserem Philosophenals unnütze Verschwendung bczeichnctcn „Liturgieen" s. Buch V, Kap. 7,Anmerkung zu Z ll.
8. Die Karthager betrachteten sich als Eigentümer des Bodens derlbbyschen Städte und die Ureinwohner nur als Nutznießer. Für die in dieumliegenden Städte geschickten Bürger waren also die Bereicherungsmittelhier in Fülle zur Hand. Auch Hanülkar Ba'rkas dachte neben der Grün-dung eines karthagischen Reiches in Spanien daran, hier seiner Familie einbleibendes Besitztum zu schaffen. Vgl. oben Buch II. Kap. 8.
6. Die Verfassung der Tarentiner war von Aristoteles in den Politikenbeschrieben; wir haben ebenfalls noch einige Überbleibsel dieser Politie. Was, hier in der Politik nur kurz ermähnt ist stand ausführlicher in dem Politiken-