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4 (1895) Politik
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Fünftes Buch.

sung das politische Machtübergewicht in die großen Vermögen legt, dieBesitzer derselben in Uebermuth und Ehrgeiz verfallen.

ö. Nach welcher von beiden Richtungen überhaupt nun aucheine Verfassung hinneigt, diese Richtung bestimmt ihre schlicßliche Um-wandlung, indem jede Parthei ihr Machtgebiet erweitert: d. h. dieRepublik wird Demokratie, und die Aristokratie wird Oligarchie. Oderdie Umwandlung geschieht in der entgegengesetzten Richtung, d. h. dieAristokratie geht in Demokratie über, indem die beeinträchtigten Ar-men den Staat in die entgegengesetzte Form hinüberziehcn, die Re-publiken aber in Oligarchie. Denn fest allein steht nur dieje-nige Verfassung, welche Gleichheit der Rechte nach Ver-hältniß der W ürdigkcit gewährt, und in welcher Jederhat was ihm gebührt.

6. Das was hier gesagt ist traf in Thnrii ein. Hier führte derfür die Staatsämter zu hoch angesetzte Census zu einer Herabsetzungdesselben und zur Vervielfachung der Magistratenkollegien. Und weilnun zweitens die Optimaten den ganzen Grundbesitz widergesetzlich ansich gebracht hatten (welches eigennützige Verfahren die allzu oligar-chische Form der Verfassung ermöglichte), so ruhte das Volk, das indem Kriege seine Kraft gestärkt und die Soldtruppen der Regierungbesiegt hatte, nicht eher, bis diejenigen, welche mehr Land besaßen(als das Gesetz erlaubte) es Herausgaben*).

7. Weil ferner alle aristokratischen Verfassungen in Oligarchieenübergegangcn sind, so begünstigt dies ganz besonders bei den Optima-ten das Strebe» nach Bereicherung, wie denn auch in Lacedämonjetzt die Vermöge» immer mehr in wenige Hände kommen, und geradedie Optimaten thun können, was sie wollen, und ihre Töchter verhci-rathen können, mit wem sie wollen 0). Deshalb ging auch der Staat

lieber die Schicksale der Verfassung von Thnrii in Unleritalien vcrgl.Kortüm a. a. O. S. I5l152 und Schneider ZN nuferer Stelle.

0) In Sparta befand sich der ganze Grundbesitz um die Stadt vor AgiSin den Händen von hundert Männern. Die Bcrheirathung der Töchter undnamentlich der Erbtöchter war in den Zeiten, da die Spartanische V.rfassnngnoch nicht zu einer Oligarchie im schlimmsten Sinne zufammengeschrnmpfr war,fast eine SraatSaktion. Es ward bei diesen Verheirathungcn streng darauf ge-halten, daß der Besitz Einzelner sich nicht übermäßig erweiterte.