Erstes Buch. Viertes Kapitel.
107
Viertes Kapitel.
Nachdem so in den vorangegangenen Bestimmungen dem Theo- Kap-Mischen Genüge gethan ist, wollen wir jetzt auch das Praktische derSache in Kürze abhandeln. Auf diesem ganzen Gebiete hat freilich dieTheorie freies Spiel, während die Praxis an notwendige Bedingun-gen gebunden ist. Zu den praktischen Teilen der Kunst, die Vermögenerwirbt, gehört zuerst eine Kenntnis der Besitzgegenstände, die ermit-telt hat, welche Gegenstände den meisten Gewinn abwerfen, und wieund wo ein solcher erzielt wird. Sie hat z. B. den Viehstand beiPferden, Rindern, Schafen und so fort bei den übrigen Tieren nachseiner Einträglichkeit zu bestimmen, sie muß nach vorangegangenerVergleichung aller ihrer Vorteile unter einander, den einträglichstenZweig ausfindig machen und ermitteln, wie und wo mit demselbendieser größte Vorteil zu gewinnen ist. Denn die gute Qualität desViehes ist nach dem Charakter der Örtlichkeiten eine verschiedene.Hierzu tritt die Kenntnis der Ackerbestellung und zwar sowohl derschlechtweg so genannten, als auch der mit Anpflanzung verbundenen,ferner die Bienenzucht, sowie die Kenntnis der Ertragsfähigkeit deranderen Tiere, Fische oder Geflügel, von denen sich irgend ein Vor-teil ziehen läßt.
2. Dies sind die ersten und wichtigsten Seiten des Vermögen-erwerbes im eigentlichen Sinne, während beim Tauschgeschäfte die vor-nehmste der Handel ist. Er zerfällt in die drei Teile: Seehandel,Binnenhandel, Detailhandel durch Feilhaltung, welche sich von ein-ander teils durch größere Sicherheit, teils durch größere Einträglich-keit unterscheiden. — Den zweiten Teil des Vermögenerwerbes bildetder Geldhandel, den dritten das Arbeiten um Tagelohn, das teilsbei den niedrigen Thätigkeiten, teils bei den aller Kunst entbehrendenund durch bloße Körperkraft nützlich betriebenen seine Stelle findet.
Die dritte Art der Vermögenerwerbsthätigkeit liegt zwischen dieser undder ersten mitten inne; denn sie enthält einen Teil der regelmäßigenErwerbsthätigkeit und einen andern von der, die auf dem Umsätze be-ruht; und zu ihr gehört alles, was die Erde hergibt oder was aus