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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
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1407.22. Juni

23 . Juni.

24. Juni.

27 Juni.

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29. Juni. I

| Stephan und sein Sohn Ludwig Herzoge in Bayren, einer- und Ernst, Wilhalm und Heinrieh

| auch Herzoge in Bayren, andererseits, übertragen Berchtold Bisehof zu Freysingen, und ihrem SchwagerFridrich Burggrafen zu Nurinberg, die Schlichtung ihrer bisherigen Streitigkeiten und gegenseitigenAnsprüche. Auf den nächsten St. Jörgen Tag wollen sie zu Freysingen erscheinen, und, so fernedurch obige Schiedrichter ein gütlicher Vergleich nicht zu Stand gebracht werden könne, nach Er-richtung eines Gerichtes den Ausspruch desselben über alle noch nicht entschiedene Artikel annehmenund befolgen, und auch den zwischen ihnen durch den römischen König Ruprecht zu Nürinbergfrüher vermittelten Waffenstillstand, der am nächsten St. Jacobs Tag zu Ende geht, bis auf weitersverlängern. Hinsichtlich der durch die Herzoge Stephan und Fridreich und Herzog Johanns sei. ver-brieften Schuld wollen sie die Gläubiger bis auf den nächsten S. Görgen Tag vertrösten, und obigenSchiedsrichtern in aller Weise behilflich sein dass bis zur endlichen Ausgleichung der Sache inihren Ländern Ordnung und Friede hergestellt werde ; die gegenseitigen Gefangenen sollen ebenfallsin obigen Ausspruch eingeschlossen sein, und, falls der eine der beiden Schiedsrichter vor ergangenemSpruch sterbe, der Ueberlebende allein entscheiden ; die Herzoge Wilhalm und Heinrich leisten fürdie Annahme des schiedsrichterlichen Spruches von Seite ihres ausser Landes abwesenden Brudersund Vetters Herzog Ernst Bürgschaft. G. in dem Dorf zu Moringen zwischen Ingelstatt und Vohburgam Mitwoch vor St. Johanns Tag.

Berichtolt, Bischof zu Freysingen, welcher nebst dem Burggrafen Fridreiehen von Nürmbergzum Schiedsrichter in den Misshelligkeiten zwischen den Herzogen Ernst, Wilhalm und Heinreich inBayren ernannt worden ist, beurkundet, dass er, wenn bis zum künftigen sand Jörgen tag der Burg-graf von Nürinberg etwa mit Tod abgehen sollte, allein den Ausspruch zu machen hätte. G. zeIngelstat an sand Johanns Abend Baptiste. (c. Sig.)

Ott Ebser und Anna seine Hausfrau bekennen, dass ihnen der Herzog Steftan in ßairn seineVeste und Pflege Kufstain in Pfleges Weise eingeantwortet hat, und geloben demselben gehorsamund gewärtig zu scyn, jedoch mit dem Vorbehalt dass es ihnen unschädlich seyn solle, wenn siefür den Fall dass der Herzog Steflan dem Herzog Ludweig die nach Laut des hierüber bestehendenBriefes zu entrichtenden 300 Gulden nicht bezahlen würde, dem Herzog Ludweig mit obiger Vestegewärtig seyn müssten. G. an dem h. Sunbentag.

Eberhart Bischof zu Augspurg bekennt dass die ihm vom Herzog Stephan verpfändete StadtSwäbischwerd vom Herzog Ludwig wiedergelöst und hiefür volle Zahlung geleistet worden ist.G. in Dilingen am Montag nach Johans Tag zu Sunwenden. ic. Sig.)

Eberhart Bischof zu Augspurg sagt die Bürger zu Werde von dem ihm geleisteten Eide los,da der Herzog diese Stadt wiedergelöst hat. D. ib. et eod. d i c. Sig )

Oswalt Abt zu Tegernse, Kunrad Dechant, und der Convent daselbst verordnen, dass HerrHainreich Prunner Pfarrer zu Gmunden, und dessen Nachfolger einen Gesellpriestei halten, und dieser