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1407.30. Mai.
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31. Mai.
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1. Juni.
Derselbe verkündet der Stadt Schwäbisch-Wörth, dass er den Grafen Ludwig von Oelting undden Marschalk Hans Gumppenberg beauftragt habe, selbe von dem Bischof Eberhart zu Augsburg undseinem Gotteshause wieder einzulösen, und befiehlt den Bürgermeistern und dem Rathe, den erwähn-ten Bevollmächtigten an seiner Statt zu schwören, dass sie ihm und seinen Erben gehorsam, gewärtigund unterthänig seyen. D. ib. et eod. d.
Meinhart der Symon an des Herzogen Hof Bürger zu Regensburg verkauft an seinen MitbürgerConrat den Kunig sein Haus und Hofstatt an des Herzogen Hof neben des Gotteshauses NiedermünsterFrcithofe zu Regcnspurg. Mitsieglcr: Peter der Meller Schulthaiss zu Regcnspurg. D. eod. d.
Vor Peter Gotprat, Stadt - Amman zu Ulme, als er bei den Predigern daselbst zu Gericht sass,erscheint der vcste und ehrbare Itel Ciissemberg mit dem Vorsprechen llainrich Bessrer dem Aelternund verlangt im Namen des Herzogs Fridrich zu Oesterrich, dass ihm Herr Ulrich, Abt des KlostersAelehingen, die an dasselbe verpfändeten Vogtcicn zu StofTenried und Hausen nebst der dazu ge-hörigen Mühle zu lösen gebe; dagegen beruft sich der genannte Abt auf einen von Herzog Liipoltvon Oesterrich ausgestellten und von Herzog Fridrich von Oesterrich bestätigten Brief, wornaeh dieWiedereinlösung obiger Vogteien nur genannten Herzogen oder deren Erben zu gestatten sei. DasGericht erklärt hierauf, dass, wenn Itel Giissemberg eidlich bekräftige, dass er die Vogteien fürHerzog Fridrich und nicht für sich lösen wolle, man ihm die Wiedereinlösung bewillige, widrigenFalles sie bis auf weiteres bei dem Kloster Aelehingen verbleiben solle; Itel Güssemberg aber ver-weigerte den Eid. Mitsieglcr: der obgenannte Vorsprech des Itel Güssemberg, und Hartmann derEhingcr, Bürgermeister zu Ulme, als Vorsprech des Abtes. Taidinger: die ebengenannten Vorsprechen,und Hans der Räm von Augspurg, Hans Strölin auf dem Hofe, Lienhart von Güntzburg, Ilcrman Rot,Rudolf Kröwel, Peter Ungcltcr und Hans Slöklin. G. des nächsten Zinstag nach Unsers Herrn Fron-leichnamstag. [c. 3 Sig.)
Wentzlaw römischer Kunig erlaubt den Bürgern und Kaufleuten zu Regcnspurg, die nächstenzehn Jahre gegen den gewöhnlichen Zoll nach Böhmen zu handeln. G. zu Präge des Dinstags nachUrbans Tage. (c. Sig.)
Ludwig Uerzog in Bayrn überträgt seinem Vater Herzog Stephan, seinem Bruder JohannBischof zu Regensburg, Fridrich Bischof zu Eystet, seinem Oheim Graf Ludwig von Oellingen , HansGumppenberger, Wylnnt Swelher und andern Rüthen die Vollmacht, ihn bei seinen Fodcrungen anseine Vetter, die Herzoge Ernst und Wilhalm, und den Herzog Heinrich vor dem Römischen König,den Bischöfen von Wirtzburg, Bamberg, Eystet und Speyer, Johanns und Fridrich den Burggrafenzu Nürenberg, dem Markgrafen zu Baden, Eberhart Grafen zu Wirtenberg, Grafen Fridrich vonOettingen und dem Deutschordens-Meister, sey es, dass diese seine Ansprüche und gegenseitigeStreitigkeiten durch Vergleich oder auf dem Wege Rechtens entscheiden werden, zu vertreten;
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