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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
Entstehung
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411
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1-107.20. Mai.

21. Mai.

22. Mai.

24. Mai.

29. Mai.

90. Mai.

Schiedspruch des Grafen Etzel zu Ortenberkch Pflegers des Landes Niederbayern in der zwischendem Probst Greift zu Reichcrsberg und Hans dem Messenpekch von Ort obwaltenden Zwistigkeiten,dass letzterer an die Kapelle U. L. Frauen zu Ort die dahin schuldigen zwey Pfund Pfenning jähr-lich aus einem Gut zu Messenpach, welche zu zahlen versäumt wurden entrichten, und ein freyeigentümliches Gut des Klosters Reichersberg zu Ort ungeengt lassen soll, jedoch in die GemeinWaid sein Vieh wohl lassen könne etc. G. am Freitag nach Pflngsten. (c. Sig.)

Maerkchel der Mullner zu Alling begiebt sich auf Anrathen Stephan des Ramelstainer allerAnsprache und Forderung welche er hatte von wegen des Angrif den Wilhalm der Parsperger undder Eglofstainer (baten zu Alling dem Landgrafen und dem Niederland zu Unwillen. Siegler: Stephander Ramelstainer. G. am Benedicten Tag in der Fasten.

Caspar Törcr Pfleger zu Lanndsperg bekennt, dass ihm Chuenrad Weichsner Zöllner daselbst,aus Auftrag der Herzogin Elysabcthen von Bayern für seine Burghut 25 Pfd müncher Pfenning aufdie Kotemper zu Pfingsten bezahlt habe. G. des nächsten Sonntags nach dem heil. Tag zuPfingsten, (c. Sig.)

Erzbischof Johann zu Mentze will, nachdem Herzog Ludewig von Beyern in seine Einungmit andern Fürsten, Herren und Städten aufgenommen worden ist, die etwa zwischen ihm und demHerzoge entstehenden Zweiungen zu einem Austrage kommen lassen, laut der Vereinigung welcheer und der Mnrggraf Bernhard zu Baden vormals miteinander hatten D- Aschaffinburg, feria tertiapost dominicam s. Trinitatis, (c. Sig.)

Eberhart von Vechenbach Ritter, bekennt dass Bischof Johannes von Würzburg ihm für seineFoderungen zu 420 Gulden rheinscher Werung den Schlagschatz der Münze von Würzburg auf so-lange verschrieben hat, bis genannte Summe getilgt ist. Alle Briefe und obgenannte Schuld sollindessen Ritter Wilhelm von Thüngen aufbewahren. G. am Snntag nach sant Urbans Tag. (c. Sig.)

Ludwig Herzog in Bayrn übergibt seinem Vater Herzog Steffan in Bayrn, seinem BruderJohann Bischof zu Regenspurg, Fridrich Bischof zu Eystet, Grafen Ludwig zu Otingen, Hans Lay-minger, Hanns dem Gumppenberger, als seinem Marschall, Hans Fraunberger vom Hag zu Mässen-liausen, Beringer Hel, Wyland Swclher, Wilhalm dem Schenk von Snaitpach, Arckinger Marschalkvon Byberpach und -Seytz dem Marschalk von Oberndorff unbedingte, von Datum des Briefes bis zue:nächsten Lichtmesstag dauernde Vollmacht, ihn in allen Dingen, bei allen Rechtsstreitigkeiten undgegen Jedermann als unumschränkt Bevollmächtigte, gegen seine Vetter die Herzoge Ernst undWilhalm, und den Herzog Heinrich aber nur in solcher Weise zu vertreten, wie seine eigens hierüberschriftlich niedergelegte Verhaltung» - Vorschrift ausweist. G. zu Strassburg am Montag nach Unser«Herrn Leichnams-Tag.

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