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1405.
00. April.
1. Mai.
6. Mai.
7. Mai.
Beyde Theile sollen gute Freunde seyn. Der Markt Gredingen, welcher von dem Herzog Stephanum die Summe von 1000 Gulden gebrandschatzt worden ist, soll diese Summe dem Herzog Stephanbezahlen ; dagegen soll der genannte Herzog die Bürgen welche hinsichtlich dieser Summen gestelltworden sind, entheben und ledigen, und dieselben hinsichtlich ihres erlittenen Verlustes entschädigen.Hinsichtlich der Stiisse wegen des Wiltpanns und andrer Sachen, darum die obengenannten Theile zuKrieg gekommen sind, sollen dieselben sich in die Entscheidung fügen, welche des Herzogs StephanSohn Herzog Ludwig und der obengenannte Burggraf von Nuremberg desshalb tretfen werden. G. zuWerde an der Tunaw am Dinstag vor Walpurgis. Cc. 3 Sig.)
Wilhalm von Bibrärn Commenthur des teutschen Hauses zu S. Gilgen in Regensburg versprichtdem Reindel des Eberharts zu Pennyng Sohne %velcher wegen Drohreden gegen genannten Commen-thur wegen des Hofes zu Pennyng in Regensburg ins Gefängniss gekommen ist und hierüber einenUrphede - Brief gegeben hat, diesen Brief, wenn es niithig ist, zu leihen. G. an WalpurgenAbend. (c. Sig.)
Ilainreich Herzog in Bayern versetzet dem Ritter, Georg Aychperger im Moos für ein Gut-haben von sieben hundert Pfund Pfenning als Selbscholn und Bürgen seinen Vitzedom Ulreich Ekgar,seinen Hofmeister Wilhalm Frawnhofer, seinen Kammermeister Albrecht Preysinger, und seinen Pflegerzu Neumarkt Toman den Tolkner. G. an der h. Zwelifpoten sand Philippi vnd sand Jacobs tag.(c. 4 Sig.)
Fridrich Schenke Herr zu Lyntburg, Hauptmann und die acht die über den Landfriedenin Franken und Beyren gesetzt sind, sagen dem Bischof Fridrich zu Eystet auf dessen Klagewider Hanns Unger, Burckhart Krummes Knecht, der ihm und seinen armen Leuten Pferde, Kühe,Schweine und andere Hab weggeführt, und auch seine armen Leute gefangen, gebrandschatzt undgemordet, und ihn in solcher Weise auf tausend Mark Goldes beschädigt habe, mit dem LandfriedenHülfe zu seiner Entschädigung zu; würde aber der Thäter sich mit dem Bischof freundlich richtenwollen, so soll dieser der Landfriedens-Richter weitern Spruch abwarten. G. zu Wirtzburg am Mit-wochen nach sand Walpurgen Tag.
Dieselben sprechen den Bischof Fridrich zu Eichstädt von der Klage des Erkinger von Savns-heym von Stolberg, dass derselbe seinen armen Mann den Stainmetzen im Gefängnisse habe erwürgenlassen, und ihn darum auf tausend Mark Goldes beschädigt habe, frei, nachdem der Bischof erklärthabe, dass er von dem Tode des Steinmetzen nichts gewusst, und solches nach eines geistlichenFürsten Gebrauch mit der rechten Hand auf der linken Brust erwiesen hat. D. ib. et eod. d.
Ekhardus Chienberger canonicus ecclesiae Ratisponensis, subcollector censuum et mediorumfructuum camerae apostolicae, ab Ulrico Pettendorfer abbate monasteriis. Emmerami Ratisponensis superspoliis seu clenodiis, equis et libris a praedecessore ejus Johanne Hawner abbate relictis, viginti octoflorenos recepisse confitetur. D. die septima mensis Maji. (c. Sig.)