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verkauft worden sind, dass sie gegen genannten Kastenraeir die nämlichen Verbindlichkeiten wiefrüher gegen Friedrich Grais und Märtein Eschelbekch haben sollen. Siegler : Alhrecht der Gastknechtund Ulrich der Aerdinger Bürger zu Straubing. G. des Sambztagz vor Elizabeth, (c. * Sig.)
Steffan der Awer zu Aw Pfleger zum Newnhaus gegen Schärding über, und seine Hausfrauverkaufen Um. Johannsen Abte des Gotteshauses zu Niedernaltach, und dessen Convente ihre 1 Höfezu Pamatzaw mit allen Rechten und Nützen, wie sie dieselben von dem Abte Andre zu Gotzellkauften, um 60 Pfd. regensp. Pfenninge, und ein Pfd. regensp. Pfg. zu Leikauf. Mitsiegler: RitterSteffan der Degenberger zu Altennusperch, und Hans der Frass zu March. Teidinger: Peter derLälinger zu Läling; Hanns Hell, Bürger zu Tekkendorf etc. G. am nächsten Sonntag vor sand Els-peten .Tag. (c. 3 Sig.)
Anna die Kraftin des seligen Beringer von Bamberg Ehewirthin, Beringer von Bamberg ihrSohn, Ulrich Vetzer ihr Tochtermnnn und Elspetta von Bamberg desselben Hausfrau, dann Annauud Engla von Bamberg der vorgenannten Anna Töchter verkaufen an den Rector und Convent desKarthäuser-Klosters] zu Buchshain die Vogtey und alle ihre Rechte über des genannten KlostersGüter zu Buchshain um 310 Gulden. Mitsiegler: Kräftlin Kraft, Itel Leuwe, Hans Kraft und MangKraft Gebrüder Bürger zu Ulm. G. am Donrstag vor Katherinen Tag. (c. 7 Sig.)
Stephan Herzog in Bayern überlässt den Bürgern zu Wasserburg, welche auf die ihnen vomgenannten Herzoge bewilligte Steuerfreyheit die noch 9 Jahre dauern sollte, verzichtet haben, einDrittel Gelts aus seinem Umgelt zu Wasserburg und einen Helbling von jeder Scheibe Salz das überdie Brücke daselbst geht, und verspricht dass wenn er von andern Städten kein Umgelt mehr erhebenwird, selbes auch der Stadt Wasserburg erlasssn seyn soll. G. zu Wasserburg am Freytag vorKatrein Tag. (c. Sig.)
Herzog Johann entbietet Allen in Bayern, da er Johann den Eltern, Landgrafen von Leuchtenbergitzo bey sich zu haben wohl bedürfe, Johann dem Jüngern von Leuchtenberg gehorsam und unter-thänig zu seyn. G. Churingen an S. Catarine Tag-
Stephan Podmer urkundet über einen von Herzog Johan sei. ausstehenden Schuldrest von 280neuen ung. Gulden die ihm die Herzoge Ernst und Wilhelm auf das Umgeld zu Aibling und Auer-dorf verwiesen und ihm dasselbe um jährlich 100 Pfd. Münchner Pfg. überlassen haben. G. Münchenan S. Katrein Tag.
Ernst Herzog in Bayern entscheidet hinsichtlich der Streitigkeiten zwischen den Bürgern vonAugspurg und Andre dem Achtorfer, dass beyde Theile gute Freunde seyn, dass alle Gefangenenledig und alle Schäden gegeneinander ab seyn, dann dass die Bürger von Augsburg dem UlreichKoch von Taesing wegen einer von Letzterem um 50 Gulden geleisteten Bürgschaft entschädige. G.zu München am Eritag nach Kathrein Tag. C c - Sig.)