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11 : (Continuationis VII) (1847) 1394 - 1407
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1401.5. Oct.

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6. Oct.

Derselbe ertheilt dem Bürgermeister, Rathe und den Burgern der Stadt Windsheim die Ver-sicherung, bei seinem Vater dem römischen Könige Ruprecht auswirken zu wollen, dass derselbe ihrePrivilegien bestätige wegen des Schutzes, Schirmes und Genusses der Juden und Jüdinnen zu Winds-heim; dann dass sie wegen der Kriege die sie mit den Fürsten und Städten gehabt, an kein Hof-,Land oder anderes Gericht geladen weiden sollen; und dass ihnen der vom Reiche zu Lehen rührendeZoll auf S, Kylianstag und etliche andere Zinse in ihrer Stadt die sie vom Hans Sporlein erkaufthaben, als Rcichslehen verbleibe; wie er denn diess alles vorläufig als ein Vicar des Reichs bewilligeund bestätige. D. ib. et eod. d.

Derselbe verlieisst den Bürgermeistern, dem Rathe und den Burgern der Stadt Rotenburg aufder Tauber, dass er bei seinem Vater, dem römischen Könige Rupprecht auswifken wolle, ihnen zugestatten, die sant Blasius Kapelle ausserhalb der Stadt Rotenburg wieder bauen, und darin eineewige Messe stiften zu dürfen. D. ib. et eod. d.

Derselbe verlieisst den Bürgermeistern, dem Rathe und den Bürgern der Stadt Rotenburg aufder Tauber, dass er für sie bei seinem Vater Ruprecht ein Privilegium: Räuber und schädliche Leutezu verfolgen und zu richten, auswirken wolle. D. eod. d.

Derselbe verlieisst den Bürgermeistern, dem Rathe und den Bürgern der Stadt Rotenburg, alsein Vikar des Reichs, bei seinem Vater, dem Könige Rupprecht erwirken zu wollen, dass derselbeihnen das Stadt- und Landgericht daselbst nebst dem Banne, Zinsen und Giltenso König Wentzlawan die Landgrafen zu Lewtemberg für 8000 Gulden verpfändet und diese für gleiche Summe derStadt Rotenburg cedirt hatten gegen einen Abschlag von 3000 Gulden, für 5000 Gulden ungarischerund böhmischer Wehrung gegen Wiederlösung als Pfandschaft belasse und bestätige. D. ib. et eod. d.

Derselbe verlieisst den Bürgermeistern, dem Rathe und den Bürgern der Stadt Rotenburg aufder Tauber, als ein Reichs vicar in deutschen Landen, bei seinem Vater, dem Römischen Könige Ruprechterwirken zu wollen, dass ihnen derselbe den von Gerlach und Gottfried von Hohenloch gesehenenErkauf etlicher Dörfer und Gerichte, mit Namen die Zent zu dem Richardsrode, sammt dem Halsge-richtc und dem Banne daselbst, Tottenheim , die zwei Nesselbach, und andere Dörfer und Weiler,Leute und Güter, die darzu und darein gehören, die Gerichte zu Westheim und zu Vrffersheim, be-sonders auch die Lehen zu Eyfelstatt und anderswo bestätige. D. ib. et eod. d.

Ruprecht römischer König belehnt Hans von Rosenberg Ritter, mit dem grossen und kleinenZehenden in dem Dorfe Lor zwischen Rotenburg an der Tauber und Insingen. G. zu Botzen aufden Donnerstag nach sant Franciscen des heiligen Bichterstag.

W ernherus Pachmair Berehtoldi opiscopi frisingensis vicarius in spiritualibus generalis, decanoin Wolferzhausen committit ut Thomam Siecher presbyterum a praeposito et conventu monasterii inCell ad vacantem parrochialein ecclesiam in Tanchirchen praesentatum in corporalem possessionemejusdem ecclesiae inducat. D. die sexta mensis Octobris, (c. Sig.)