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1401 .4 . Oct.
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Ludwig Herzog in Beyern verheisst den Reichsstädten Rotenburg auff der Tauber, Hall undWindsheim, welche sich mit ihm vereiniget, und seinem Vater als Römischen König gehuldigethaben, an dessen Statt als ein Vicar des Reichs in deutschen Landen, dass er sie nach bestem Ver-mögen schützen und schirmen wolle. Mitsiegler: Herzog Stephan in Beyern. D. ib. et eod. d. (c.Sig.)
Derselbe vereinigt den Bischof Johann zu Würzburg einerseits und die Städte Rotenburg uffder Tauber, Halle und Windsheim anderseits hinsichtlich ihrer bisherigen Kriege, dahin dass beideTheile gute Freunde seyn, alle Gefangene auf schlechte Urfehde losgegeben und dass beide Partheiendem genannten Herzoge das Schloss Mestelhusen zur weitern Verfügung einantworten sollen. Ebenso soll auch alle Feindschaft zwischen der Stadt Halle einerseits, und Fritz Hutner, Eberhart von Grum-bacli und Eberhart Rüde von Kollenberg anderseits gänzlich aufgehoben seyn. D. ib. et eod. d.(c. 2 Sig.)
Vlreich der Ekker zu Saldenburch, Vlreich der Stawffer, Erasm der Layminger, Ernfrid vonSäkkendorf und Oswald der Törringer zum Stain, deren Ausspruch sich zu unterwerfen Hanns derOttenhofer und Thömlein der Pfister eidlich gelobt haben, entscheiden und sprechen aus wegen desWortwechsels und Kampfes in welchen diese beiden vor den Herzogen Ludwig, Ernst und Hainreichund in deren Hofe mit einander gerathen, dass beyde aus deutschen Landen fahren und nicht mehrzurückkommen sollen, es sey denn genannte Herzoge forderten sie einhellig mit Brief und Insiegelin’s Land zurück; überführen sie diesen Befehl, so sollen sie ehrlos und rechtlos seyn und angesehenwerden als ob ihrer einer sigellos und rechtlos geworden wäre in dem Kampfe. Siegler: HerzogHainreich und die Spruchrichter. G. an Erichtag nach sant Michels tag des Fürst Engels, (c. 6 Sig.)
Ludwig Pfalzgrave bei Rein und Herzog in Beiern verheisst den Bürgermeistern, dem Ratheund den Burgern der Stadt Rotenhurg auf der Tauber, als Reichsvicar in deutschen Landen bei seinemVater, dem Römischen Könige Ruprecht erwirken zu wollen, dass derselbe alle ihre von römischenKaisern und Königen erhaltenen Privilegien bestätige. G. zu Nürnberg dez nächsten Mitwochennach sant Michaelistag. (c. Sig.)
Derselbe ertheilt dem Bürgermeister, Rathe und den Burgern der Stadt Windsheim die Ver-sicherung, dass er bei seinem Vater, dein römischen Könige Ruprecht, die Ertheilung einer Bestätigungaller ihrer kaiserlichen und königlichen Privilegien, mit Ausnahme der von Wentzeslaus, als er römi-scher König gewesen, ertheilten auswirken wolle. D. ib. et eod. d. £c. Sig.)
Derselbe gibt dem Bürgermeister, Rathe und den Burgern der Stadt Windsheim, welche seinemVater als einem römischen König und ihm an dessen Statt als einem Vicar gehuldigt haben, bis sievon seinem Vater Brief und Urkunde erhalten werden, die Versicherung, dass sie bei der jährlichenStadtsteuer von hundert Gulden verbleiben sollen. D. ib. cf eod. d.
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