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1401.
Herzog Ludweig und Herzog Ernst sich gegenseitig machen, dass keine Vereinigung darüber stattfinden könne, ob bezüglich der in Ingolstadt zu geschehenden Entscheidung der von Laber oder deralte Sweigker von Gundelfingen Richter seyn solle, soll Herzog Ludweig sich durch einen Eid rei-nigen, ausser es wäre richtig, dass der Ramelstainer, dem Herzog Ludweig während er beym Königvon Ungarn war hinsichtlich des erwähnten Richters volle Gewalt gegeben, dem Spruche von Heidel-berg Genüge geleistet habe ; die vertriebenen und beschädigten Bürger von München sollen völligeSicherheit geniessen, und es ist hinsichtlich ihrer Ansprüche nicht genügend, dass Herzog Ludweig100 ehrbare Leute von München mit den ihre Rechte nachweisenden Briefen nach Ingolstadt gebrachthat, weil hinsichtlich des Richters keine Vereinigung statt gefunden hat; dem Herzog Ernst soll hin-sichtlich der Schlösser auf die er nach Laut des Spruchbriefes Ansprüche hat, vom Herzog Ludweiggenug gethan werden; wegen der Gülten zu Mülhausen soll sich der Herzog Ludweig mit dem Mach-selrainer gütlich vereinigen; das vom Herzog Ludweig in Anspruch genommene Schloss Igling solldem jungen Sweigker von Gundolfingen wegen der ihm darauf angewiesenen Geldschuld eingeantwortetwerden; auf den Schuldbrief den Herzog Ludweig vom König von Böhmen hat, soll Herzog Ernstkeinen Anspruch haben, wenn er nicht binnen Jahresfrist die Hälfte der Summe bezahlt, um welchedieser Brief gekauft worden ist; die Zölle oder Gülten welche Herzog Ludweig zur Zeit des Aus-spruches in Heidelberg inne gehabt hat, sollen demselben verbleiben; Herzog Ernst soll befehlen, dassdem Herzog Ludweig die Schlösser huldigen, welche derselbe von Heirathguts wegen als Pfand innehat; die Beschwerden über Vorfälle, die sich nach dem zu Heidelberg erlassenen Spruche ergebenhaben, sollen vorläufig unentschieden bleiben. G. zu Nürnberg am Dienstag nach Oculi.
a. Mürz.
Sweigger von Gundolfing der älter verkauft seine 5 Höfe zu Eglingen, von denen er 3 vonOrtollfen dem Saniczeller, einen von sand Jacoben Spittal zu Augspurg und einen von dem Eysen-man Bürger zu München gekauft hat, ferner die Täfern zn Egling do der Gerung aufgesessen ist ?dann die 2 Vogteien, die er von den Smiechen, und den Anger zu Pergen, den er von derJudmanynngekauft hat, an den erbern weisen und vesten Ritter Stephan den Smycher zu Smychen um 600 Gul-den, und setzt seine Söhne Sweiggern von Gundolfing den Jüngern und Jorgen von Gundolfing zuGeltem und Gewern. G. am Mittichen vor sand Gregorii tag. (c. 3 Sig.)
11. März.
Kaiser Rupprecht bestättiget der Priorin und dem Convente des Klosters Engelthal, ihre Privi-legien und Freiheiten, und nimmt sie unter seinen besondern Schirm. G. zuNürenberg; auf den Freytagnach dem suntag als man singet in der heiligen Kirchen Oculi. Seines Reiches im ersten Jare.(Tom IV. privileg.)
Bonifacius papa IX omnibus vere poenitentibus et confessis, qui ecclesiam monasterii S. Jacobioppidi Monacensis ordinis S. Clarae in quibusdam festivitatibus annuatim visitaverint et ad ejus con-servationem manus adjutrices porrexerint, illas indulgentias et peccatorum remissiones concedit, quasvisitantes ecclesiam beatae Mariae in Portiuncula alias dictam de Angelis extra muros Assisinatensesprimo et secundo diebus mensis Augusti annuatim consequuntur. D. Rome V Id. Martii, pontificatusanno duodecimo, (c. Sig.)