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18. Oct.
81. Oct.
84. Oct.
2ö. Oct.
spräche zu machen habe, so soll die Entscheidung hierüber den zu erwählenden Schiedsleuten vonden nächst gelegenen 3 Reichsstädten und dem kaiserlichen Amtmanne zu Rotenburg zustehen ; vor-leumpte schädliche Leute welche zu Rotenburg ins Gefängniss gebracht werden, und welche der Rathdaselbst auf seinen Eid als des Todes würdig erkennt, kann derselbe nach Verhältniss ihrer Schuldrichten; wenn ungewöhnliche Zölle und Geleite zu Rotemburg aufgelegt wären, so sollen die Bürgerdaselbst sich dagegen aufhalten können; alle Lehen und Pfandschaften welche die Stadt Rotenburghergebracht hat, werden derselben bestätigt. G. zum Elbogen des Donerstags nach Michels Tage, (c S.)
Wenzlaw römischer Kunig konflrmirt gemäss eines Ansuchens, dem Capitel des Stifts Bambergdie demselben von seinen Vorfahren ertheilten Privilegien, Ilandvesten und Briefe. G. zu Burgleinsan sand Lucastag. (c. 1 Sig.) ^
Fridrich Bischof zu Eystetten bekennt dass in der Irrung zwischen Gerung von SwayningenTechant und dem Domkapitel, sodann den Bürgern zu Eystett um Gült und Zins, welche der Techantund das Kapitel von denselben auf sumlichen Häusern zu haben vermainten, von ihm und seinen Räthen,hinter welche beide Partheien gegangen, zu Recht erkannt worden: wo der Techant und das Kapitelvon Alter ein Pfund Pfg. gehabt, soll man ihnen dafür geben ein halb Pfund, was vier Schilling Pfg.thut je dreissig Pfg. auf einen Schilling, und sofort von jeder bisherigen Gülte die Hälfte, welcheTaiding solang Kraft haben soll, als jetzige Münze währet; da dieselbe gemacht worden, hat einGulden gölten sechsthalbe Schilling. Räthc des Bischofs: der veste Hans von Litvach Ritter, Wilhalmvon Iluttingen, Aulbrecht Erlaclier, Wernlier Marschalk, Heinrich Regeldorfer, Heinrich Ilofstetter,Heinrich von Reglaw. G. Montags nach St. Gallen tag.
Eberhart Graf zu Wirtemberg bekennt dass ihm an der Summe Gelds um die ihm Hochstet dieVeste und Stadt, und Gundelfingen Vest und Stat wegen der Widerlegung seiner Mutter (Elisabeth)von den Herzogen Stephan, Ludweig, Ernst und Wilhalm verpfändet'ist, siebentausend Gulden bezaltworden, welche halb an der Losung Hochstet, halb an der Losung Gundellingen abzuziehen seien. G.zu Hochstet am Donrstage vor Symon und Juda. (Cop. B. XXXIII. 190 )
Derselbe der nach den Briefen um die Pfantschaft von Hochstet und Gundelfingen den HerzogStephan mit sein selbs Leib zu inanen hat, gibt diesem hinsichtlich dieser Manung fürbas Zil undTag, von sant Martins tag über zwei Jar. D. ib. et eod. d. (Cop. B. XXXIII. 189 r.)
Derselbe gelobt die Widerlösung der ihm von den Herzogen Stephan, Ludwig, Ernst und Wilhalm umsiebentausend zweihundert ungr. Gulden verpfändeten Stat Laugingen. D. ib. et eod. d. (Cop. B.XXXIII. 189.)
Hans von Hoenloch bekennt von seinem Oheim dem Burggrafen von Nürnberg die 500 Pfunderhalten zu haben welche ihm derselbe von wegen des Zehends zu Uffenheim schuldig war, denConrad Aberdar sei. zu Leibgeding gehabt hat. G. am Samstag vor Simonis et Jude. (c. Sig.)