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1397.4. Febr.
5. Febr.
9. Febr.
Die Gebrüder Stephan und Johann Herzoge in Bayern gebieten allen ihren Unterthanen: Kauf-mannswaare jeder Art soll mit Münchner- Landshuter- und Ingolstädter Pfenningen bezahlt werden,nie mit Goldgeld; im Uebertretungsfalle habe der Käufer wie der Verkäufer je den zehnten Pfenningals Strafe zu büssen; bei sonstigen Käufen und Verkäufen, Zahlungen von Schulden, Zinsen und Gültensoll für einen neuen ungarischen Gulden £ Pfd. Münchner- Landshuter- oder Ingolstädter Pfenningegerechnet und gegeben werden; wer sich weigert solche dafür zu nehmen, büsst je den viertenPfenning als Strafe; für einen Regensburger Pfenning der in Regensburg geschlagen ist, sollen zweyMünchner-Landshuter- oder Ingolstädter Pfenninge gegeben und genommen werden; für einen KreutzerPfenning aber drey Pfenninge derselben Münze; künftighin soll Niemand mehr Gulden wechseln, denndie geschwornen Wechsler und die Münzmeister; wer ausser ihnen wechselt, er sey Gast oder Bürger,Pfaff oder Laye, Christ oder Jude, Frau oder Mann, verfällt in Strafe, so dass jedwelcher Theil je denvierten Pfenning zu büssen hat; nur in ihren Häusern sollen die Münzmeister wechseln und geben:für einen Ducaten Pfd. Münchner- Landshuter- oder Ingolstädter Pfenninge, auch noch einen, höch-stens 2 Pfenninge mehr; für einen neuen ungarischen Gulden * Pfd. Münchner- Landshuter- oderIngolstädter Pfenninge und darüber einen Pfenning aber nicht mehr; für einen alten ungarischen oderböhmischen Gulden, dann einen Florin vier Münchner- Landshuter- oder Ingolstädter Pfenninge weniger,als für einen neuen ungarischen Gulden; für einen rheinischen Gulden zwölf Pfenninge weniger alsfür einen neuen ungarischen Gulden ; für einen Genuer zwei Pfenninge weniger als für einen neuenungarischen Gulden ; der Wechsler darf von jedem Gulden 1 Pfenning — der Münchner- Landshuter-oder Ingolstädter Pfenninge — Gewinn nehmen, und nicht mehr. Alle Zahlungen sollen bey Käufenund Verkäufen nach vorgeschriebener Währung geschehen, so fort auch kein Wiener mehr genommenwerden, bey Büssung des vierten Pfennings; zur Einkassirung der Bussen sollen geschwornc Buss-meister aufgestellt werden; die Münzmeister sollen den Wechslern liir eine Mark Silber nicht mehrund nicht weniger geben denn 3 Pfd. Münchner- Landshuter- oder Ingolstädter Pfenninge, weniger16 Stück. G. zu München am nächsten Sonntag nach Mariä Lichtmess, (c. 2 Sig.)
Die Herzoge Stephan und Johann geben ihre Einwilligung dass die Frau Herzogin Elisabeth32 Pfd. Pfg-, welche auf der Stadt Steuer zu Landshut haften, von Anna des Murachers sei. Haus-frauen, Hansen Torers von Kunteberg Schwester mit 497 11. 3 Ort 1 Münchner und 1 Haller ablöse.G. zu München Montag nach Lichtmess.
Herzog Ludwig und Ernst kommen überein dass sechs ihrer Räte sie zwischen heute und demweissen Sontage ausgleichen und in Vereinigung bringen sollen, nämlich: Wilhelm Fraunberger vonHag, Conrad von Freyberg, Erasmus der Layminger, Albrecht der Preysinger, Hartprecht der Harskirclier,und Parcival der Zeuger. G. zu München, Freitag nach Dorothea.
König Wenzel bestättigt die durch Herdegen Valtzner um fünfhundert Gulden geschehne Ein-lösung der dem Burggrafen Friedrich zu Nürnberg pfandsweise versetzt gewesenen Zeidlweide beyNürnberg gelegen. G. Freytags nach sand Dorothen tage. (c. 1 Sig.)