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7 (1893) Vier Bücher über die Teile der Tiere, Naturgeschichte der Tiere
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noch älter geworden sind Das Schwein paart sich zumeist achtMonate alt, das Weibchen wirft aber zu Ende des ersten Jahres, bisdahin währt nämlich die Zeit des Tragens; das Männchen zeugt zwarim achten Monat, jedoch, bevor es ein Jahr alt geworden, nur Schlech-tes. Die Geschlechtsreife tritt indeß, wie gesagt, nicht aller Orten gleichmä-ßig ein; stellenweise paaren sich nämlich die Schweine im vierten Monat,so daß sie mit sechs Monaten zeugen und austragen; anderwärts da-gegen fangen die Eber mit zehn Monaten an zu bespringen und sinddazu tüchtig bis zum dritten b) Jahre. 6. Die Hunde bespringenund lassen sich bespringen in der Regel, wenn sie ein Jahr alt sind,zuweilen aber findet es auch schon mit acht Monaten statt, dies jedochmehr bei den Männchen als Weibchen; er trägt aber ein- bis zwei-,bis höchstens dreiundsechzig Tage, weniger aber als sechszig Tage trägter nicht, sondern, wenn auch etwas geworfen wird, so kommt es dochnicht auf. Wenn er geworfen hat, so paart er sich wieder im sechstenMonate, nicht früher. Das Pferd beginnt mit dem zweiten Jahre zubespringen und sich bespringen zu lassen, so daß es auch wirft; dieFüllen aus dieser Zeit sind indeß kleiner und schwächlicher; meist aberbespringt es und läßt sich bespringen, wenn es dreijährig ist undnimmt im Werfen besserer Füllen bis zum zwanzigsten Lebensjahrefortwährend zu. Der Hengst bespringt aber bis zum dreißigsten Le-bensjahre v), die Stute dagegen läßt sich bis zum vierzigsten Lebens-jahre bespringen, so daß sie fast das ganze Leben hindurch zur Paa-rung tüchtig sind; der Hengst lebt nämlich in der Regel gegen füns-unddreißig, die Stute über vierzig Jahre, auch hat schon wohl einPferd ein Alter von fünsundsiebenzig Jahren erreicht"). 7. DerEsel belegt und läßt sich belegen mit dreißig Monaten, allein in derRegel werden sie erst mit drei Jahren oder mit drei Jahren und

7) Die Lesart ist unsicher. Die vulgäre Lesart ist:

H crer orrci- In zwei Handschriften fehlt das

hi Schneider setzt es hinter kVki und diese gewiß einfache Emendation bringteinen nerniinftigen Sinn in die Stelle. Denn daß )->)§a<7xovi7l>- im Sinne vonälter geworden und nicht von gealtert zu nehmen, hat schon Scaliger an-gemerlt.

8) Bei uns gilt das Schwein bis zum 8. Jahre zur Zucht tüchtig.

Vgl. bist. an. VI. 22, l.

t") Vgl. bist. au. VI, 22, Z; Loliau bist, LN. LV, 25.