Druckschrift 
2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
Entstehung
Seite
322
Einzelbild herunterladen
 

322

III. 4.Heilig ist das Eigeilthum".

weitem nicht im Bcrhältniß zu den außerordentlichen Umständen jener anf-geregten Zeit.

Wie cs mit der Richtigkeit dieser letztem Bchanptnng bestellt sei,hatten wir bei Schilderung der Belagerung und Einnahme Wiens (Band 1.S. l3 f.) Gelegenheit nachzuweisen. Ganz ähnliches ist aber auch vonden Mürz- und Mai-Ercignisscn zu sagen. Wie verstand man es dochin jener Zeit der Leidenschaft, eine und dieselbe Thatsache je nach Bedarffür ganz entgegengesetzte Schlußfolgerungen zu benützen! Als beim Ein-rückcn der kaiserlichen Truppen am 3l. Octobcr in Wien Fürst Collorcdvdas LosungswortHeilig ist das Eigcnthnm" an die Thüren der Häuserund Gcwölbcr der Vorstadt Wieden ankleben ließ, raunten sich die Miß-vergnügten höhnisch in's Ohr:wenn man jetzt den Soldaten denGrundsatz der Heiligkeit des Eigenthnms vor Augen halte, so müsse mandicß wegen vorausgcgangcncr Entheiligung desselben für nöthig befundenhaben!" Das war nun leider nicht abznstrciten; gerade die TruppenColloredo's hatten einige Tage früher in den Vorstädten Hundsthurmund Matzlcinsdorf arg gehaust. Allein warum wurde es dann unterlaßscn, in gleicher Weise von den gerühmten Mai-Aufschriften ans unrühm-liche Vorgänge in den vorausgegangcnen Tagen znrückzuschlicßcn? InderThal hatte jene Mahnung zur Zeit der zweiten Wiener Barricaden wederSinn noch Anlaß, wenn nicht zur Zeit der ersten Wiener Barricadendie gröbsten Eingriffe in fremdes Eigcnthnm gemacht worden wären,wenn nicht das gemeine Volk die damaligen Gewaltsccncn gegen Fabriksgcbändc und Werkstätten, die spätem Zusammenrottungen und Katzen-musiken zu zahllosen Diebereien und Entwendungen benützt hätte. Mußtendoch in denselben Tagen zum Schutze der Kanfmannsgütcr im Hanptzolbamte außerordentliche Maßregeln der Wachsamkeit getroffen und mußtenausgedehnte Hausdurchsuchungen ungeordnet werden, um dem beutelustigenGesindel einen heilsamen Schreck cinznjagcn. Es ließ sich als Regel anf-stcllen, daß überall wo cs in Folge der politischen Aufregung bunt her-ging die langen Finger mehr als je zu thun hatten. Es wäre auch son-derbar zu meinen, jene, die unter geregelten, also für ihr Handwerk mindergünstigen Umständen vom Mausen nicht lassen, würden in einem Anfälleunnatürlicher Selbstvcrläugnnng Gelegenheiten allgemeinen Durcheinander-trcibcns vorübcrgchen lassen ohne die gewandten Hände in nachbarlicheTaschen zu stecken. Wenn trotzdem im I. 1848 weniger strafgerichtlichcUntersuchungen vorkamen als zu anderer Zeit, so lag dieß einfach darin,