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2 (1870) Revolution und Reaction im Spätjahre 1848
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I. 14. Revolution und Freiheit.

merkt, einen ncncu Beweis, daß cs keine so eigenmächtige nnd unduld-same Oligarchie gibt als eine ans dem allgemeinen Stimmrecht hcrvor-gcgangcne, sobald sic ihre Nolksthümlichkcit verloren hat. Das allgemeineStimmrecht, dem sic ein halbes Jahr früher, als im ersten Taumel dieRepublik proclamirt worden, ihre Sitze zu verdanken hatten, wurde vonihnen jetzt, wo die Bevölkerung zu reiferer Besonnenheit gelangt war,verdächtigt nnd jeder Hebel in Bewegung gesetzt cs beiseite zu schiebenNamentlich die Wahl des Staatsoberhauptes sollte nicht in die Händedes Volkes gelegt, vielmehr die ausübende Macht einzig von der Legis-lative abhängig gemacht werdendie allein sonvcrainc National-Vcrsammlnng ernenne nach Ermessen eine Exccntiv-Gcwalt; sic entlassesie, sobald sic ihr nicht mehr znsagt; nur ans diesem Wege kann zwischender Versammlung und ihren Organen immerdar die wünschcnswcrthcEinigkeit herrschen". Die natürliche Folgerung ans diesem Grundsätzenun wäre gewesen, daß dasselbe auch von dem Verhältnisse der Volks-vertretung zu denen, ans deren Schoße sic hcrvorgcgangen, gelten müsse;daß folglich die Wähler, sobald sic mit ihren Abgeordneten nicht über-cinstimmcn, neue Männer ihres Vertrauens an deren Stelle setzen dür-fen; denn nur ans diesem Wege ließe sich, so müßte man in Conscqncnzmit dem früheren sprechen, zwischen dem Volke und seinen Vertretern derjederzeit wünschcnswcrthc Einklang Herstellen.

Wenn die thatsächlichcn Inhaber der höchsten Gewalt in Frankreichdiese letztere Folgerung nicht gelten lassen wollten, so offenbarten sie dadurchnur auf's neue, daß nicht die Frage nach dem was Rechtens sei, son-dern einzig die Sorge sich im Besitze der Macht zu erhalten, sic beschäf-tigte. In der That mußte ihnen für diesen Zweck alles hcrhaltcn wasihn fördern konnte, und sollten sic dadurch in Widerspruch mit ihreneigenen jüngsten Verheißungen kommen. Diese Erfahrung konnte manan allen Orten machen, wo die Revolution auf kurz oder lang zurHerrschaft gelangte. Wann wurde je in Wien das Hausrccht in soausgedehntem Maße verletzt als während der Oetobcrtage nach Ermessendes Stndcntcn-Comitcs, ans Anordnung des Chefs derSicherheits-Behörde"? Von Achtung des Briefgeheimnisses war so wenig die Rede,daß die Postbeamten förmlich verhalten wurden, cinlangcndc Briefe anden Rcichstagsansschnß abznlicfern, wo die verdächtigen eröffnet nnddnrchgcschen wurden.Scdlnicky nnd seine Sbirrcn", schrieb damalsjemand ans Wien,waren unschuldige Kinder gegen unsere Matadorc