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8 : (Continuationis IV) (1839) 1344 - 1359
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135?.

seinem Geleite in gleicherweise reisen können als oh sie Geleilsbriefe von ihm selbst hätten.G. zu Tachow des nächsten Sonnabends vor S. Michelstag. (c. S.)

23. Sept.

Derselbe trifft zwischen dem Bischof Albrecht und den Bürgern zu Wirzburg gemäss derihm von denselben übertragenen Gewalt folgende Entscheidung: Die Bürger sollen des Bischofsund seines Stifts getreue Unterthanen und der Bischof ihr gnädiger Herr seyn ; alle von diesen

Bürgern dem Bischof geleisteten Eide und Bündnisse mit Ausnahme des Huldigungseides sind

aufgehoben ; die im letzten Vergleichsbriefe erwähnten Bauten sollen bis kommenden Allerheili-gen Tag abgebrochen seyn ; der gegenwärtige Rath in der Stadt und die vier und zwanzig, undalle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben, und es soll der Rath auf des Bischofs zu Wirz-burg Saale eingesetzt werden wie von Alters herkömmlich ist; die Bürger sollen dem Bischofzur Vergeltung ihrer Schuld die nächsten 10 Jahre Steuer und Bete reichen, und so lange dieseSchuld unvergolten ist, jährlich 1000 Pfd. Heller geben. Mitsiegler: Albrecht Bischof und die

Bürger zu Wirzburg. D. ib. et eod. d. (c. 3 S.)

25. Sept.

Gerhart Grefe zu Rynekg, Ulrich Herre zu Hanauwe, und Johann Grafe zu Rynekg be-stimmen die Gränzen des Burgfriedens zu Rynekg, jedoch nur auf so lange bis der Erzbischofvon Mainz seinen Theil an dem Schlosse zu Rynekg wieder gelöst hat. G. am Montag vorMichels Tag. (c. 2 S.)

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Albrecht von Sweinshaupt Domherr zu Bamberg bestätigt das von seinem seligen VetterLeupolt von Sweinshaupt in dem Frauenkloster zu sant Theodersen ausserhalb Bamberg gestif-tete Seelgerät, und ewigt dasselbe mit mehrern Zinsen zu Bamberg. D. eod. d. (c. S.)

29 . Sept,

Ruprecht der ältere Pfalzgraf an dem Rhein eignet ein Gut zu Umelsdorf, das Ulrich derMayer von Geisheim von des Schilderwins Eidam in des Herzogs Hand gekauft hat, dem Got-teshaus zu Kastell. G. zu Amberg an Sant Michahels tag. (c. S.)

30. Sept.

Otto Graf zu Waldeckin giebt seine Einwilligung zu der Geldanweisung welche der Erz-bischof Gerlach zu Mainz dem Flitter R.eynher von Talewich auf dem Amte zu der Nuwinburggemacht hat. D. in Crastino Michahelis Archangeli. (c. S.)

2 . Oct.

Der Stadtrath zu Regensburg bestimmt dass die Habe des Nyclas Löslin, Sohn des seligenLiebhart Löslin, welche 1Ó23 Pfund Pfenning beträgt, 7 Jahre lang in der Stadtkammer liegenbleiben, dass -Nyclas Löslin jährlich 25 Pfund Leiptinges erhalten, bey dem Stadtkammrer Chün-rat dem Dürnsteter wohnen, und bey Verlust seiner Habe sich in den nächsten 6 Jahren nichtverheirathen soll. G. des Montags nach Michahelis. (c. S.)

8 , Oct.

Wolfram von Lewenstein verkauft 11 Malter Korngeldes auf der Mühle zu Hadechensteg,welche er zu einem ledigen Burglehen vom Raugrafen Phillipp Herrn zu der Nuerbeymborg hat,

Wolfram von Lewenstein verkauft 11 Malter Korngeldes auf der Mühle zu Hadechensteg,welche er zu einem ledigen Burglehen vom Raugrafen Phillipp Herrn zu der Nuerbeymborg hat,