Druckschrift 
8 : (Continuationis IV) (1839) 1344 - 1359
Entstehung
Seite
202
Einzelbild herunterladen
 

1350 .

2o. Dec.

21. Dec.

Herrn, dem von Haydekke, Comthur zu Ellingen dahin, dass der Hof zu Mittelkesselberch dem

deutschen Hause gehören soll, mit der Verbindlichkeit ihnen jährlich 27 Metzen Korns als

Leibgeding zu verreichen, und dass das Haus zu Ellingen, welches sie bis zu ihrem Tode be-wohnen dürfen, mit Ausnahme des Gütleins zu Blinvelt nach ihrem Ableben alles dem deut-schen Hause anfallen soll. Siegler: der Abt zu Wilzburch. G. an sant Thomas abent. (c. S.)

Die Brüder Heinrich und Hildebrand von Hardenberg geloben dem Erzstift Mainz wegen

des verpfändeten Schlosses Gieselwerder wieder gewärtig seyn zu wollen, sobald die Ablösung

erfolgt sey. G. am Montag nach St. Lucien der heil. Jungfrauen.

Graf Budolph genannt der Schärer, Pfaltzgraf zu Tüwingen und Herr zu Herrenberg, er-theilt dem Gebel von Dridorf Knecht des Grafen B.udolphs von Hohemberg den Layen-Zehntenzu Herrenberg, wie ihn Hans von Herrenberg und Cunrat von Oberhuseii früher inne gehabt,zu rechtem Erblehen. G. an sant Thomas Tag dez Zwelfbotten vor Wihenaht.