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1344.17. Oct.
19 . Oct.
20 . Oct.
21 . Oct.
Fritz von Sekkendorf von Rötelsee genannt und Dietrich von Heseler genannt, als Vor-niund Apeln Fuchs seligen Kinder zu Rötelsee bekennen dass in den Misshellungen zwischendem Kloster zu Eberach und Ihnen wegen des Schrötlohnes zu Rötelsee und wegen andererSachen geschieden worden sey : dass die geistlichen Leute von Ebrach ihren Wein der ihnenauf ihrem Eigen zu Theil wird, oder den sie aus ihren Höfen bauen in Rötelseer Mark, oderanderswo, und den sie in das Dorf Rötelsee oder in ihren Hof daselbst legen, laden, schrotenund führen können wann sie wollen , und sie darum Niemanden ein Schrotlohn noch andersschuldig seyen, worum sie Fritzen von Rötelse und Apeln Fuchs Kindern 20 Pfd. Heller andie Pfarr zu Rötelse gegeben haben ; dass jedoch von dem Weine den sie in dem Hofe oderauswendig verkaufen wie der geladen wird, Schrot-Lohn dem Schrötermeister werde; dasswenn der Meister in dem Hofe inwendig des Zauns durch Liebe den Wein den er verkaufthätte, Jemanden laden wollte, er es wohl thuen möchte; dass aber wenn er Geld darum nähme,er es dem Schröter geben sollte ; dass wenn sie Wein in das Dorf legten, sie ihn auch ladenkönnten als vorgeschrieben steht; dass Fritz von Seckendorf und Apeln Fuchs Kinder diegeistlichen Leute von Ebrach .an ihren Arbeiten im Felde und irn Dorfe nicht hindern sollen;dass aber wenn der Meister im Hofe wider die Gesetze die Arbeiter im Dorfe ausführe, sieBusse darum nehmen können; dass wenn Frevel auf dem Hofe geschehen, man sie ihnen undihren Erben bessern soll, als Gewohnheit und Recht von Alter irn Dorfe zu Rötelse ist. Schid-mäner: Herold und Götz Fuchs Brüder und Ritter, und Johan von Vffenheim. Bei dieserRichtung waren: Plerman Pfarrer zu Sauwensheim, Eberhart Pfarrer zu Rötelsee, Peter vonMorlbach, Arnold Fuchs, Götze Scheimer, Fritz von Vffinsheim und Cunrad Crutzebuhel. G.an dem nehesten Tage nach Sand Gallen Tag.
Bischof Otte zu Wirtzburg, und die Bürger daselbst geloben die Richtigung stet haltenzu wollen, welche Burckard von Seckendorf Ritter, und Cunrad der Grozz Schullheitz ze Nürn-berg in Betreff der bisher zwischen dem Bischof und der Bürgerschaft zu Wirzburg statt ge-fundenen Irrungen gethaidingt haben. G. zu Wirtzburg an dem nehsten Eritag nach sandGallen tag. (c. 4 S.)
Kaiser Ludwig ertheilt der Stadt Meiningen auf die Bitte des Bischöfe Otto von Wirz-burg die nemlichen Freiheiten welche die Stadt Schweinfurt von den Kauern erhalten hat.G. zu Wirzburg am Dienstag nach sankt Gallentag.
Hermann von Holzheim, Marquart der Knolle Ritter, Rentbot der Schenk von SwinsbeuntiCunrad von Gansheim und Wilhelm von Truhbenhofen erkennen in dem Streit zwischenEberhord von Tumpnaw Domprobit ze Augsburg, und Hainz Nefen von Trüdelhain um einGut zu Muren gelegen, zu Recht dass der Domprobst und Niemand anderer das vorgenannteGut verleihen soll. G an der nächsten Mittichen nach S. Gallen Tag. (c. 4 S.)
Heinrich Mörlein von Talmezzingen giebt dem Kloster Seligenporten zu einem Seclgeräth
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