1344-IQ. Mart.
20. Mart.
24. Mart.
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4 . Apri].
Otto Bischof von Wirzburg setzet Wolfram Schenke von Rosenberg Custer des Stifts Wirz-burg in nützliche Gewer des Guts und der Gülte ze Ransvelt auf dem Berge in dem Felde zemBermode genannt hinter der langen Hecken daselbst gelegen, die derselbe für sich und seineErben um 84 Pfd. Haller von dem festen Knecht Gottfried von Rode und Apel Rüdiger Schult-heissen zu Schweinfurt gekauft hat, welche sie bisher pfandweise von dem Stift Wirzburg innegehabt haben, G. an dem nehsten Fritag vor Unser Frauen Tage in der Vasten.
Graf Ulrich von Montfort geht mit Fridrich Humpis Landvogt in Ober-Schwaben Namensdes Kaisers Ludwig von Rom folgenden Vertrag ein: Er entsagt zu Gunsten des Reichs allen
Besitzungen, es seyen Grafscheft, Stett, Vestina, Land, Luet, Gut, Aigen oder Lehen, und em-pfängt selbe als Leibgeding zurück ; des Kaisers Landvogt soll ihm für die Stueran und Nu-tzungen aus dem Bregenzerwald jährlich 3Q0 Pfd. Pf. erlegen, und das Vogtrecht von der Kirchean der Egg im Bregenzerwald; wann er, Graf Ulrich, die nächsten vierzehn Tage nach Osterndie Veste Stouffen von dem Kaiser fodert, so soll sie ihm eingeantwortet und mit einemBurggrafen besetzt werden der ihn ein und auslässt, und die Veste bewahrt, dass weder derKaiser ihn, noch er den Kaiser überfährt; wenn der Kaiser oder Landvogt Vesten oder Be-sitzungen die vormals ihm, dem Grafen, gehört haben, durch Gewalt oder Vertrag an sichbringen, die soll man ihm wieder einantworten und er soll alle Nutzungen beziehen bis anseinen Tod; wenn dieses nicht geschieht, und die bedungenen Renten ihm nicht bezahlt
werden, so soll dieser Vertrag einen Monat nach geschehener Manung kraftlos werden, und erkann sodann nach Belieben mit seinem Eigenthume schalten ; die Nutzungen zu Stouffen undZagberg sollen ihm verbleiben bis an seinen Tod ; die Forderungen die seine Rathgeber undDiener an ihn haben, sollen vom Kaiser bezahlt werden, wo nicht, so haben sie ein Pfandrechtauf alle vom Kaiser durch Gewalt wieder erworbenen Leute; die Burggrafen auf seinen Vestensollen dem Kaiser und ihm gemeinschaftlich schwören; der Kaiser soll seinen Vettern demGrafen Albrecht von Werdenberg, dem Grafen Hartman von Sangans und seinem Diener HerrnEglolf dem altern von Roschach die Gnade erweisen dass ihre Leute in der Stadt Vellkirch nie-mermehr als Bürger aufgenommen werden, wenn sie ihre Einwilligung nicht geben. G. ze
Lindow in der Stadt an dem Samstag ze Mitter Vasten in dem Monat Mertzen.
Conrad Luterwin Bütigler genannt übergibt der Teutschordens Commende zu Wirzburg vierMorgen Weinberge an der Kelnersrode als Eigenthum. G. an den Mitwochen vor Palmlag.
Hans Tüberer ein Edelknecht bezeugt dass seines Gedenkens wohl bei achtzig Jahren zuRotenburg auf dem Landgericht, als die vier Weide begriffen haben, mit Acht und Anleit ge-richtet -worden ist. G. an unser Frauen Abend der Kündung. (c. S.)
Eberhard von Rorbach Ritter verkauft die Vogtei über den zu S. Ulrich in Augsburg ge-hörigen Hof ze Ostern - Chutzenhoven genannt der Pruggershof, um sechzig Pfund gäber augsb.Pfge. an das genannte Gotteshaus. Bürgen: Swigger von Mindelberg, Winhart von Rorbach
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