Wien von Messenhanser in Belagerungszustand erklärt. 19,"
wiederholte Aufforderung nicht auf dem Sammelplätze erschiene oderden ihm angewiesenen Posten verließe; wer den Befehlen eines Bo»gesetzten nicht unbedingt Folge leistete; aber auch wer nur zaghafteReden führte, sollte ,,ohne Rücksicht auf Stand und Person" sogleicharretirt und unter Bedeckung in das Hauptquartier abgeschickt werden.Wo Gefahr im Verzug, sollten „alle Commandanten zur Statuirungeines abschreckenden Beispieles mit solchen Elenden summarisch ver-fahren". „Die Vertheidigung unserer Freiheit, unserer angegriffenenund bedrohten Menschenrechte ist eine gemeinsame; sie ist Pflicht einesjeden, und wer dagegen handelt, stempelt sich zum feigen und gesin-nungslosen Verräther. Die Bestrafung des Schuldigen wird undmuß augenblicklich und unnachsichtlich sein." Selbst auf das Plänkelnund Schießen ohne Noth war Todesstrafe gesetzt'").
Ein Schrei des Entsetzens lief durch die Stadt, als diese An-ordnungen bekannt winden. Nicht nur daß man jetzt einen doppel-ten und zwar entgegengesetzten Belagerungszustand hatte; daß einer-seits standrechtliche Behandlung dein drohte, der mit den Waffen inder Hand ergriffen, andererseits jedem, der ohne Waffen angetroffenwurde! selbst eine unvorsichtige Aeußerung über die herrschendenZustände, der leiseste Zweifel am vollen und entschiedenen Siege desVolkes gab den Bürger der augenblicklichen Stimmung eines Com-mandanten, ja der blinden Leidenschaft, der tödtenden Waffe desersten besten sogenannten Volksmannes preis! Was waren die Dro-hungen des Fürsten Windischgrätz gegen dieses Schreckenssystem!Messenhauser selbst schien keine Ahnung von der Tragweite dessen znhaben, was er zu Papier gebracht hatte. Als Nachmittags am 25.eine Botschaft des Gemeinderathes bei ihm erschien nnd ihn bestürmte,die ausgegebenen Blutbefehle zurückzunehmen, beeilte er sich in einernoch am selben Abend ausgegebeuen Kundmachung zu erläutern, derBelagerungszustand habe nur zu bedeuten, daß „der Vertheidigungs-znstand durch Aufbietung aller waffenfähigen Mannschaft in allenTheilen verwirklicht" werden nnd daß das Ober-Commando „nachwie vor bloß die militärischen Maßnahmen" leiten solle, wogegen„alle Behörden und Autoritäten ungeschmälert und unbeirrt ihreFunctionen" fortzusetzen hätten.
Ganz anders aber nahm die Sache Fenneberg, auf dessen An-dringen sich Mejsenhauser zu seinen terroristischen Anordnungen hatte