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Freiland : ein soziales Zukunftsbild
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auf seine Durchschnittshöhe herabbrächte — dagegen würde ihnen aller-dings schaden, daß sie allen anderen Produzenten das Produzieren er-schwert hätten, denn dadurch würde eben jene Durchschnittshöhe derGewinne, über welche sich ihr eigener niemals dauernd erheben kann, herab-gedrückt worden sein. Und genau das nämliche gilt für alle unsereJnteressenkreise. Dadurch, daß jeder derselben Jedem zugänglich ist,und daß Niemand das Recht und die Macht hat, einen irgendwo er-wachsenden Vorteil für sich allein zu beanspruchen, sind wir in der glück-lichen Lage, in allen Jnteressenfragen Jenen die Entscheidung anzuver-trauen, welche die zunächst Interessierten, also die Sachkundigsten sind.Dadurch aber gestalten sich Gesetzgebung und Verwaltung nicht bloßsachkundig im höchsten Grade, es verschwindet auch aus dem öffentlichen Lebenjene leidenschaftliche Voreingenonmmenheit, die da draußen das charakteri-stische Merkmal des Parteigetriebes ist. Da überall wohlverstandenesgemeinsames Interesse und Vernunft entscheiden, so haben wir niemalsGrund, uns zu erhitzen. Bei unseren Wahlen handelt es sich gar nichtdarum, „einen Gesinnungsgenossen durchzubringen", sondern höchstensum Meinungsverschiedenheiten darüber, welcher der Kandidaten wohlder Erfahrenste, Klügste sein möge. Und da die Fähigkeiten eines Jedenunter uns wegen der Organisation unserer gesamten Arbeit auf die Dauerunmöglich verborgen bleiben können, so sind Jrrtümer in diesem, fürunser öffentliches Leben allein maßgebenden Punkte kaum möglich.

Da die Konstituante die Zwölfteilung der Verwaltung beibehaltenhatte, so gab es von da ab in Feiland neben den zwölf verschiedenenExekutivbehörden — die in ihrem Wirkungskreise etwa mit den abend-ländischen Ministerien in Parallele zu stellen wären — zwölf verschie-dene beratende, beschließende und überwachende, aus der allgemeinen Wahlhervorgegange Versammlungen an Stelle der einheitlichen abendländischenParlamente. Diese zwölf Versammlungen wurden sämtlich von der Ge-samtheit aller Wähler gewühlt, es hatte zum Mindesten jeder Wählerdas Recht, bei allen Wahlen seine gleichgewichtige Stimme abzugeben;aber die Einteilung der Wahlkörper war verschieden, und die Wahlenfanden für jeden der zwölf Vertretungskörper gesondert statt; ein Teilderselben, nämlich die für die Geschäfte des Verwaltungspräsidiums undder Finanzen, für Versorgungswesen, Unterricht, Kunst und Wissenschaft,Sanitätswesen und Justiz, fand nach Wohnbezirken, die Wahlen in dieanderen Vertretungskörper fanden nach Bernfszweigen statt. Zu letz-terem Zwecke waren die sämtlichen Einwohner Freilands je nach ihrenBerufsgeschäften in zahlreiche größere oder geringere Wahlkörper geteilt,deren jeder, je nach der Zahl seiner Angehörigen einen oder mehrere Ab-geordnete wühlte; von ganz kleinen Berufsklassen waren je einigemöglichst gleichartige zu je einem Wahlkörper zusammengelegt; die Zu-gehörigkeit zu den verschiedenen Wahlkörpern hing vom Belieben jedes