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Aristoteles, Redekunst.
zwingende Notwendigkeit dabei stattfindct? Indes auch hier istes für den Redner nicht schwer, die passenden Wendungen zu finden,um, wenn jene Aussagen seiner Sache günstig sind, ihr Gewicht zuerhöhen und geltend zu machen, daß diese Art von Zeugnissen dieallein wahren seien; wenn sie aber seiner Sache zuwiderlaufen undfür die Gegenpartei sprechen, so kann er sie gar wohl entkräften,indem er über das ganze Folterwesen überhaupt die Wahrheit^ausspricht. Unter dem Zwange der Folter sagen nämlich dieMenschen ebensogut die Unwahrheit, als die Wahrheit, indem sieteils hartnäckig darauf beharren, die Wahrheit nicht zu sagen,teils darauf los lügen, um schneller erlöst zu werden. Es mußaber der Redner wirklich vorgekommene Beispiele von solchenFüllen, die den Richtern bekannt sind, anführen können.
27. In betreff der Eide lassen sich vier Fälle unterscheiden.Entweder man bietet und nimmt ihn an, oder man thut keines vonbeiden, oder man thut das eine und das andere nicht, und zwardaß man ihn zwar bietet,' aber nicht annimmt, oder annimmt, abernicht bietet. Außerdem gibt es noch einen andern Fall, wenn derEid bereits geleistet ist, sei es von der Partei des Redners odervon der des Gegners.
1. Über die Folter bei den Griechen s. K-Fr. Hermann, GriechischeStaatsaltertümer, § 141. Sie ward in Prozessen nur gegen Sklavender einen oder der anderen Partei angewendet, deren so gewonnene Aus-sagen, wie wir aus dieser Stelle des Aristoteles, sowie auS zahlreichenÄußerungen der griechischen Redner ersehen, zur Zeit des Aristoteles fastfür gewichtiger als die Zeugenaussagen Freier gehalten wurden!
2. Es ist ein schönes Zeugnis für den edlen und aufgeklärten Sinndes großen Philosophen, daß er sich hier mit dürren Worten gegen alleund jede Folter als Beweismittel der Wahrheit ansspricht. Ein alterZusatz, den Victo'rius hier in einigen Handschriften fand, spricht den-selben Gedanken noch ausführlicher aus und rührt ohne Zweifel von einemHumanisten des dreizehnten oder vierzehnten Jahrhunderts her, der seinemheidnisch philosophischen Abscheu gegen die von der christlichen Kirchelegalisierte Folter in diesem Stoßseufzer Luft machte. Dieser Zusatz lautet(S. Buhle S. 4SI) wie folgt: „Es ist Pflicht auszusprechen, daß dieFolterzeugnisse keine wahren sind. Denn viele, die eiserne Muskeln undeine steinerne Haut haben, halten alle Folterqualen wacker aus, währenddie Schwächlichen und Furchtsamen schon, ehe sie die Folterwerkzeuge sehe»,verzagen; und somit ist auf Folterzcugnisse überhaupt kein Bcrlaß.'" —