Erstes Buch. Dreizehntes Kapitel.
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und so spricht sich auch Empe'dokles aus über das Gebot, nichtsLebendiges zu töten, denn dieses sei nicht für einige recht, fürandere unrecht — *
„Sondern erstreckt allwärts sich, als alte gebotene Satzung,
Über des Äthers Gebiet und den unermeßlichen Weltraum."
Und ebenso auch Alki'damas in seiner Mcssenischen Rede^-
Zn bezug auf diejenigen, gegen welche es begangen wird,ist das Unrecht wieder zwiefach bestimmt. Denn, was man thunoder nicht thun soll, bezieht sich entweder auf ein Gemeinwesenoder auf ein einzelnes Glied desselben. Daher können auch so-wohl die widerrechtlichen Handlungen in zweifacher Beziehungverübt und gethan werden, nämlich entweder gegen eine einzelnebestimmte Person oder gegen das Allgemeine. Denn wer Ehe-bruch begeht oder einen Menschen schlägt, der schädigt eine ein-zelne bestimmte Person, wer aber sich der Wehrpflicht entzieht, dasGemeinwesen.
4. Nachdem wir so die sämtlichen Rechtsverletzungen unterbestimmte Klassen gebracht und gesehen haben, daß sie entwedergegen das Allgemeine oder gegen einen oder mehrere Einzelne be-gangen werden, wollen wir das weitere abhandeln, indem wirdie Frage: Was heißt Unrecht erleiden? wieder ausnehmen.
5. Bekanntlich heißt Unrecht erleiden: von jemand, der es unsmit Absicht anthut, etwas Ungerechtes erleidendenn unrecht-thun, haben wir oben gesagt, schließt den Begriff des Freiwilligen
1. Über dieses Gebot des berühmten ionischen Naturphilosophcn vgl.Brandts, Geschichte der griechischen Philosophie, I, 331.
2. Alkidamas aus Elä'a in Asien, Schüler des berühmten So-phisten Go'rgias und selbst als Redekünstler in Athen ausgezeichnet, wirdvon Aristoteles weiterhin im dritten Buche, Kap. 3, hinsichtlich seinerStilfehler mehrfach kritisiert. Wir haben von ihm noch zwei Redenübrig. Die „Messenische", in welcher er nach dem Scholiasten die vonLakedai'mon abgefallencn Messenier verteidigt haben soll, ist verloren.Die Rede aber, auf welche Aristoteles hier auspielt und die in unseremTexte fehlt (s. C. Spengel, Art. seriptorss, S. 19 (33) und S. 175;vgl. C. G. Krügerzu Dionysius' von HalikarnaßUistorioArapkioa,Halle 1823, S. 14) lautete nach Angabe deS Scholiasten: „Der Gott hatalle frei geschaffen, und keinen hat die Natur zum Sklaven bestimmt."
3. Bgl. Nikomachische Ethik V, Kap. 11; oben Kap. 10, K 3.