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2 (1891) Drei Bücher der Redekunst (Rhetorik)
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Erstes Buch. Viertes- Kapitel.

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machen, indem er sie durch Überschreitung ihrer Grenzen zuWissenschaften von bestimmtein staatlichen Inhalte, statt von be-stimmten Redegattungen, aufzustutzen versucht.

7. Dennoch wollen wir alle die Punkte, deren Erörterungvon Nutzen ist, während die genauere Betrachtung der Politikverbleibt, auch hier angcben.

In der Regel nämlich sind der Dinge, worüber jedermannsich berät und worüber die beratenden Redner sich äußern, derHauptsache nach fünf an der Zahl, nämlich: über Finanzen, überKrieg und Frieden, ferner über Landesverteidigung, über Ausfuhrund Einfuhr und über Gesetzgebung.

8. Also: wer über die Finanzen als Beratender auftreten will,muß wissen, welches und wie stark die Einkünfte der Stadt sind,damit, wenn eine übergangen ist, sie zugesctzt, und wenn zu geringangeschlagen, sie erhöht werden kann. Ferner muß er alleAusgabender Stadt kennen, damit, wenn eine unnötig ist, sie abgeschasft,und wenn zu groß, sie verringert werden kann. Denn man wirdnicht bloß dadurch reicher, daß man zu dem, was man besitzt, hin-zuthut, sondern auch durch Beschränkung seiner Ausgaben. ÜberdieseDinge aber läßt sich nicht aus der alleinigcnKunde der eigenenheimischen Zustände ein umfassender Überblick gewinnen, sondernman muß notwendig auch von dem, was bei anderen eingeführt ist,unterrichtet sein, um über Gegenstände solcher Art Rat zu geben?

9. Was Krieg und Frieden anlangt, so muß man die Kriegs-macht des Staates kennen, wie stark sie gegenwärtig ist und wiehoch sie allenfalls gebracht werden kann und von welcher Art so-wohl die augenblicklich vorhandene Macht, als die mögliche Ver-stärkung ist, endlich, welche Kriege und mit welchem Erfolge die-selben der Staat geführt hat; und zwar muß man notwendig dieseDinge nicht bloß von dem eigenen Staate, sondern auch von denNachbarstaäten wissen oder auch überhaupt von denen, mit denenkriegerische Verwicklungen nach der allgemeinen Ansicht wahr-scheinlich sind, damit man gegen die Stärkeren sich friedlich benehme,

l. Hier und im zunächst folgenden, sowie Kap. 8, 8 1, hören wirden Sammler der griechischen Staatsverfassungen sprechen. Vgl. KarlStahr in der Einleitung zur Übersetzung der Aristotelischen Politik.