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Aristoteles, Redekunst.
ist, denn der Redner bildet die Enthymcme aus Wahrschein-lichem und aus Anzeichen; und folglich muß je eins von diesenmit je einem der obigen entsprechend zusammenfallcn? — 15. DasWahrscheinliche nämlich ist eiu in den ineisten Fällen Erfol-gendes, doch wohlgemerkt nicht schlechthin, wie es einige? definieren,sondern nur dasjenige, welches im Bereiche der Dinge, welcheauch anders sein können, sich zu dem Gegenstände, in Bezug aufwelchen es wahrscheinlich ist, so verhält wie das Allgemeine zumBesonder». — 16. Von den Anzeichen verhält sich ein Teil wieein Besonderes zum Allgemeinen, ein anderer wie ein Allgemeineszum Besonderen; und zwar heißt diejenige Gattung derselben,welche notwendiger Natur ist^, Beweiszeichen, während die anderekeine besondere, ihren Unterschied ausdrückende Benennung hat.
17. Notwendig^ nenne ich diejenigen Momente, aus denensich ein Schluß bilden läßt. Daher ist auch ein Anzeichen vondieser Beschaffenheit einBeweiszeichen; denn in allcnFällen, wo einRedner glaubt, daß etwas, das er gesagt hat, nicht zuwiderlegen sei,da glaubt er ein Kennzeichen beizubringen, wodurch die Sache er-wiesen und zum Endabschluß gebracht sei; denn das griechische Wortfür Beweiszeichen (Tekme'rion) kommt von Te'kmar, was iu deralten Dichtersprache so viel ist als Ende. — 18. Von derjenigenArt von Anzeichen, welche sich wie das Besondere zum Allgemeinenverhalten, wäre dies ein Beispiel, wenn einer als ein Anzeichendafür, daß die Weisen auch gerecht seien, anführte, daß Sokrateszugleich weise und gerecht war. Ein Anzeichen ist dies allerdings,aber ein widerlegbares, selbst wenn die angeführte Thatsache wahrist; denn es läßt sich daraus kein Schluß bilden. Wenn dagegen
1. D. h. was in der Rhetorik „Anzeichen" (ar^.eik>v) ist, kommtmit dem überein, was in der Dialektik das Notwendige ist; undebenso entspricht das, was in der Rhetorik das Wahrscheinliche ist, inder Dialektik dem gewöhnlich und durchschnittlich sich so Verhaltenden.Vgl. Biese a. a. O.
2. Wie Spengel vermutet, geht diescPolemik gegen den Rhetor Ko'raxaus Sizilien, und gegen die Sophisten (LynaZoZs tscünon, S.32, N.49).
3. D. h. die Anzeichen, welche unwiderleglich gewiß sind, strengbeweisende Kraft haben. Vgl. Biese I, 225.
4. D. h. von streng beweisender, zwingender Kraft.