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Lessings Laokoon und die Gesetze der bildenden Kunst
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Der Lessingsche Schönheitsbegriff.

jenigen Seite beleuchteten, von der er der Beleuchtung bedurfte. ZurWiderlegung der Justischen Behauptung, daß Lessingzu einem selb-ständigen Begriff (der Schönheit) nicht gelangt" sei, genügt übrigensdas im Laokoon und im Nachlaß Enthaltene (4, XXXI, XXXII und10 sB. 0, 7. 8j) vollständig; indem es deutlich zeigt (s. B. S. 30s498j), daß Lessing unter der Schönheit, welche die Bestimmung derbildenden Künste sei, durchaus nur die körperliche Schönheit ver-steht/und daß er deren wesentlichstes Element in die Form setzt, zuwelcher Carnation und Ausdruck erst als mehr oder weniger wesent-liche Bestandtheile (s. unten IX und öfter) hinzutreten.

Ob wir nun Denjenigen Recht geben sollen oder nicht, welchebehaupten, daß dieser Lessingsche Schönheitsbegriffzu eng" sei, wirdwenig verschlagen, da es sich dabei nur um Worte handelt: Lessingnennt eben alles das, was wir alsgeistige, sittliche Schönheit"u. dergl. zu bezeichnen pflegen, nicht Schönheit, sondern Voll-kommenheit (vergl. die oben angeführten Stellen aus Laokoon(IV, S. 51 s168fl und Bemerkungen zu Burke (H. XVIII, S. 320).

IV.

Der Beweisaus Roßen Schlüssen".

Herr Winkelmann," schreibt Lessing in der Disposition deszweiten Theils (4, XXXI)scheint dieses höchste Gesetz der Schön-heit bloß aus den alten Kunstwerken abstrahirt zu haben. Mankann aber eben so unfehlbar durch bloße Schlüsse daraus kommen.

Denn da die bildenden Künste allein vermögend sind, die Schön-heit der Form hervorzubringen; da sie hierzu der Hülse keiner andernKunst bedürfen; da andere Künste gänzlich darauf Verzicht thunmüssen: so ist es wohl unstreitig, daß diese Schönheit nicht andersals ihre Bestimmung sein kann."

Die Prämissen zu diesen Sätzen finden wir in Fragment 10asB. 0, 7):Die eigentliche Bestimmung einer schönen Kunst kannnur dasjenige sein, was sie ohne Beihülfe einer andern hervorzu-bringen im Stande ist. Dieses ist bei der Malerei die körperliche