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Kaiser Otto der Große
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Rangordnung der Fürsten.

29. Mai 940 per iutsrveutum ckileoti ckucis nostri Rsrektolcki ulioruwguskickeliuirr uostrorum öavarieusis re^ioick» pilnoipnirr, episooporuin, vomitnm;24. 25. Aug. 9K6 wird der optimutum Rrsusorum erwähnt für Rheinfrankeil(ülou. Loiea XXVIII a, 172; Beyer I, 283, 8t. 87. 409. 410).

Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich erstlich: die verschiedenen nebenreZui xmiuesps erscheinenden allgemeinen Namen bezeichnen nicht verschiedene,sondern dieselbe staatsrechtliche Gruppe, da dieselben Personen dadurch ein-gesllhrt werden. Am 1. Oct. 948 ist Bruno unter den prossr-ss, 10. Merz955 unter den oxtimates, 2. Juni 905 unter den priiroipss. Am 1. Juni949, 21. Jan. 952 erscheint Herzog Konrad unter den xroosres, 10. Merz 950unter optimatss. 21. Jan. 952, 17. Jan. 966 sind Mainz, Trier, Metz,Worms, Toul proesrss, 17. Sept. 972 priusipss. Der Einzelne wird niemalsprruoepo genannt noch seine Stellung priusipmtus, und ebenso wenig wirddiese Bezeichnung auf untere Kreise übertragen: aus die Volksstämme nur aus-nahmsweise. Vgl. zu diesem und den folgenden Punkten Ficker vom Reichs-sürstenstande 3. 5. 2127. 39. 42 ff. 116. 124.

Zweitens: unter dem Namen der Fürsten werden begriffen Erzbischöfe,Bischöfe, Aebte, Herzoge, Grafen.

Drittens: die Brüder des Königs, auch wenn sie eine hohe Amtsstellnngnoch nicht haben, so 29. Dec. 945, 1. Oct. 948, 27. Febr. 950.

Viertens: ansgeschlossen sind die iuckiees ckivsrsarnm potsotatum und dieuobilss 1. Juni 949; diese stehen also an Macht und Rang unter den Grafen.

Fünftens: die Geistlichen gehen den Weltlichen in der Rangordnung voran;nur wenige Ausnahmen finde ich, 26. Nov. 943, 30. Dec. 945 '(ülieris 'Limi-ter-doelc I, 41, Rilmrck Rep;. I, 45; 8t. 111. 127), wo Heinrich dem Bischof vonUtrecht und dem Abte von Corvei, 21. Jan. 952, wo Konrad den lothringi-schen Bischöfen, sogar Trier, 21. Febr. 965, wo Bnrchard von Schwaben demBischof von Chur, ebenso in der letzten Urk. dem Abte von Reichenau voran-steht (XsuZart sock. XIsm. I, 612, 8t. 348).

Sechstens: die Brüder des Königs haben als solche eine mittlere Rangstufezwischen den Geistlichen und Weltlichen: s. die unter 3. angeführten Urk. und18. Januar 943, 9. Mai 946, 6. Dec. 950, 19. Januar 951 (Beyer I, 24»,v. Usiiremann (lock, ^ulmlt. I, vr-onks si'rmckit. 13. 17, Rulck. 321; 8t. >08.133. 180. 192) und sonst. Die letzten vier Fälle betreffen die Stellung Brunos;24. Januar 949 steht Lindolf vor seinem Schwiegervater Hermann lGeschichts-freund I, 103, 8t. 172).

Die Frage endlich, welches die Reihenfolge der Fürsten innerhalb der ein-zelnen Gruppen gewesen sei, ist kaum annähernd zu beantworten. Für dieWeltlichen steht fest, daß die Herzoge den Grafen vorangehcn. Unter jenen hatKonrad den Vorrang vor Hermann 949 30. Apr., 1. Juni, Heinrich vor beiden10. Merz 956. Doch ist es in beiden Fällen fast wahrscheinlicher, daß hier dienähere Beziehung zum Könige das Entscheidende gewesen, als daß LothringensRang zwischen Baiern und Schwaben gewesen sei. Von den Grafen läßt sichnur sagen: die erste Stelle unter ihnen nahm Gero ein 7. Juni 941 (Lock.Xullalr. I, 8, 8t. 97), wenn sie nicht selbst vielmehr eine Mittelstufe war, daer ckux st m.-rrelrio ist 9. Mai 946, 1. Oct. 948 (8t. 133. 169, die erstereunecht s. oben S. 168. 169). Den andern Grasen qienq der Pfalzqraf voran28. Aug. 972 (v. Nolrr I, 91, 8t. 516).

Die Rangordnung der Geistlichen im Allgemeinen ist leicht, die der Bischöfeunter einander kaum erkennbar. Stets die erste Stelle hat der päpstliche Legat,so 9. Mai 946, 1. Oct. 948, in den Jngelheimer Concilienacten. Die Reihe derErzbischöfe ist am normalsten ausgesprochen 17. Sept. 972, wo Mainz, Köln, Trier,Salzburg,Hamburg, Magdeburg, jeder mit einigen seiner Lufsraganen, auf einanderfolgen. Auch sonst erscheint Mainz stets in erster Stelle, so m Ingelheim 948,wo nach der besten Handschrift der Acten alsdann Trier, Köln, Reims, Ham-burg, Salzburg folgen (Lion. Irist. xatv. Limit. II, 40). Im Allgemeinen,scheint es, wurden auf größeren synodalen Versammlungen die Bischöfe nachihren Metropolen gruppiert, so auch zu Augsburg 952 (Iwgß. II, 27), doch wardder Rang der einzelnen, wenn sie bei Hose waren, dadurch offenbar nicht be-stimmt. Ileberhanpt liegen zahlreichere Namenreihen von Bischöfen urkundlich