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Kaiser Otto der Große
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Rückkehr Liudprands. Otto gegen Apulien.

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Kaiser der Griechen statt der Römer zu nennen, erregte noch einmalden höchsten Unwillen ani Hofe, von dessen Wirkungen auch der Ge-sandte berührt wurde. Die kostbaren Stoffe sogar, welche er fürseine Herren gekauft hatte, hielt man zum Thcil zurück, weil ihreAusfuhr verboten sei. Endlich durfte er doch nach einem Aufenthaltevon 120 Tagen die ihm verhaßt gewordene Stadt H und sein Ge-fängnis verlassen, um nach einer langen und beschwerlichen Rückfahrtüber Corfn erst zu Anfang des folgenden Jahres in der Heimat wiederanzulangen. Wenn wir den Bischof von Crcmona später zugleich imBesitze der Grafschaft Ferrara sehen, so bildete diese vielleicht dieEntschädigung seiner großen, wiewohl vergeblichen Mühewaltungen?)

Nicht der Rückkehr Liudprands und seines mit Galle getränktenBerichtes über die erlittenen Unbilden bedurfte es, um Otto gegendie Griechen in Harnisch zu bringen. Deutlich genug sprach seinelange unfreiwillige Abwesenheit und das Ausbleiben aller gutenNachrichten. „Wie eine Löwin, der man ihre Jungen geraubt," be-schloß der Kaiser, sicherlich schon im Sommer, gegen die treulosenund anmaßenden Griechen vorzugehen, und unmittelbar nach der Ra-vennatischen Synode brach er gegen sie auf, indem er der Küste derAdria nach Süden folgte. Am 51. October stand er zu Ancona, Hvon wo Bischof Adalbert in die Heimat entlassen wurde, am 2. No-vember hielt Otto in zahlreicher Versammlung von Bischöfen, Grafenund anderen Großen Gericht bei Fermo, „als wir gegen Apulien dieHeerfahrt vorhatten, um das von den Griechen entrissene unseremitalischen Reiche wieder zu erwerben," wie es in einer Urkunde heißt?)Hier führte der Abt des Klosters S. Croce am Chienti, Johannes,Klage gegen den Bischof Gaidulf von Fermo, der im Widerspruchemit der ursprünglichen, von Karl III. bestätigten Stiftung des Bischofs

5 e. 58: ex illn qnoncksin opnlentissimn et llorsntissirna, nunckamelien, periurn, inenäaes, ckoiosa, raprros, oupickn, avnra, oenockoxn oivi-tate eurn ckiasoste meo Untre e^i-essus. Auch bei Ratherius tlrrrnsl. 8.dlstronis e.2 (Oxp. eckck. Uailerini 804): guos inenckux protulit xotissiinnindrnooia.

2 ) S. die Gerichtsurk. vom 6. . . . 970, nach welcher Ueneio episeopnsssuets Orsmonensis seetesie gegen den Erzbischof Petrus von Ravenna proeomitato l'errarisnse als dessen Inhaber gewisse Leute mit ihren Diensten inAnspruch nimmt (8rrvioti Xnnnti IloloAnesi Id, 50).

0 UeF. o. 53- guin me ckiu die mornnts titteras non rseepit . .vitium a vobis, meguo enptum putat st vinotuin, nsstuatguo aniinns einstotus. nt Isrronas, entulis rnptis, ckonse vinckietain insta Iseint aeerbitats. . ntgue irnm in vos evomat.

y Obgleich wir die in Ancona ausgestellte Urk. Ottos (8t. 459) obenS. 449 A. k für eine Fälschung erklären mußten, glauben wir sie doch, alsauf echter Grundlage entstanden, für das Jtinerar benutzen zu dürfen.

°) Uioravanti Ilisssrtas. sopra ln bnsilivn nsl tsrritorio <ii 8. Utpickio,Uorsto 1770 p. 78—80, ausgestellt in 8ud portien in der Mark von Fermo,8t. 483 (vgl. Bethmann in Pertz Archiv XIl, 559): notnm esse volnmus,Ouoä ckuin in .4 p»dam expeckitionem agsremns, nt ipssm sndtatam adroois nostro Xtnlieo rsgno rsckintsArnre ladorarsmns, enusa orationissanetam k'irmsnnm rrckivimus eeolesiain. Idigue cknm in iuckivio residentes,ut proelamnntibns prout posss sullieeret IsAsm laosrsmns ete.