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Kaiser Otto der Große
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452
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452 Abgrenzung der Bisthümer Magdeburg und Merseburg.

den zweiten Inhaber dieses Stiftes in seine Pflicht/) indem sie mitden übrigen ihm und seinen Nachfolgern Unterwerfung gelobten.Erst etwas später scheint zu diesen fünf Suffraganbisthümern alssechstes Posen hinzugekommen zu sein/)

Zugleich mit der Einführung der neuen Bischöfe fand auch dieAbgrenzung ihrer Sprengel statt/) die gegen Halberstadt wenigstensschon in Ravenna festgesetzt worden war. Magdeburg umfaßte hier-nach denjenigen Theil des Gaus Nordthüringen, welcher, durch dieElbe von dem Bisthume Brandenburg geschieden, im Norden bis zurOhre reichte, im Westen bis zur Bewer, Olve und dem Saarbache,im Süden bis zur Bode und Saale. Jeuseit der letzteren aber ge-hörten dazu noch die slavischen Gaue Serimunt (später Wörbzig),Nudcizi, Neletici (später Wettin) und Nisizi, von d^r Mulde ost-wärts über Belgern hinaus. Bei diesem nur mäßigen Umfange desSprengels, innerhalb dessen jedoch der Güterbesitz der Kirche ein sehrreicher war, mußte die schon erwähnte Ausstattung mit Klösternund Besitzungen in andern Theilen des Reiches doppelt erwünschtsein. Das Bisthum Merseburg ^) vereinigte mit den von Halberstadtam linken Saalufer abgetretenen Gauen Frisenfeld und Hassegau dasalte Sorbenland zwischen Saale und Mulde und über diese hinausan beiden Ufern die Gaue Scitice, Suisuli, Chutize, Queszizi. Sosehr Hildeward auch in aller Form die Einbußen seines Bisthumszugestanden hatte, so entspann sich doch zwischen ihm und Adalbertüber dieselben bald ein sehr heftiger Streit?) In viel späterer Zeit

st Rdiotmar. II o. 14: düs Ruckouem eoaptavit, prius Lousöeratnm . .Xckckitus ost dis coulratridus LraockedurMnsis aoeolasiao primus PastorRdietmarus auts dc>o unetus. Erst später (Odron. III 6 . IO) erscheint beiihm Oockilo sinscism ssckis antistos saonnckns. Daß Thietmar in der Persondes Brandenburgers irrt, beweist schon das angef. Schreiben OttvS, mit demdie Magdeburger Quellen übcreinstiinmcn: 8up6r daoo ckomui apiscopn Ouckost Dnoclsliuns in aradiopiscopl nostil slaetiouo volumus nt sudsaridautst Liloin 8ul>isction6nigu6 iiti promittaut.

st Vdiotmar. II o. 14: 6t lorckau spisoopus Uosnanionsis priinus, vgl.IV o. 35. Daß dies Bisthnm erst etwas später hinzugekommen sei, machtGrosseld (p: 47) wahrscheinlich, wie es auch schon Lepsius (Gesch. des HochstiftsNaumb. I, 133) vermutet hatte. Adam (Kosta üammad. oooi. pont. II o. 14)nennt nur fünf Suffraganbisthümcr.

st Rdiotmar. II e. 14: ckisposita siugulis (znidusguo parroodia spooiaii.Die Grenzen zwischen Halberstadt und Magdeburg gibt am genauesten die Fest-stellung unter Bischof Arnulf (006—1020) in den (ivsta spiseop. üaldsrstack.(88. XXIII, 31 >. Für die Ausdehnung über die slavischen Gaue verweistGrosseld (p. 40) aus die schon vor der Errichtung des Erzbisthuins seit 301erfolgten Schenkungen von Zehnten u. s. w. an St. Moriz in diesen Gegenden.Seit dem 28. Merz 365 zuerst (8t. 351) findet sich eine ausdrückliche Beziehungaus die künftigen Erzbischöse. S. auch ^clami (Issta Ilammad. aeel. pont.II o. 14. Ausführlich Winter Die Bildung und Abgrenzung des MagdeburgerSprengels (Magdeb. Geschichtsbl. X, 1—33).

st' Für die ursprüngliche Ausdehnung von Merseburg find die NachrichtenThiermars (111 e. 3) von der Theilung des Sprengels wichtig, vgl. Hirsch Hein-rich I, 281 ff.

st Synode Benedicts vom IO. Scpt. 381 (Oock. 8axou. rag. I, IS):Iloeitata sst 6tism opistola ad Ililckvrvarcko opiseopo Lalberstateusis