420
Synode zu Ravenna, April 967.
schon bestehenden von Brandenburg und Havelberg und gab überdiesVollmacht, in Merseburg, Zeiz und Meißen neue Bisthümer zu er-richten. Hiemit waren die wesentlichen Umrisse der künftigen Kirchen-verfassung in den Marken angedeutet, während fünf Jahre zuvor nurerst von der Errichtung der Bisthümer Magdeburg und Merseburgdie Rede gewesen. Da der hochbejahrte, überdies sehr angeseheneBischof Bernhard von Halberftadt auf der Synode nicht zugegenwar/) so wurde die Vollziehung der Bulle noch ausgesetzt, bis erzur Entlassung Magdeburgs aus seinem Sprengel zugestimmt.
Mit der gleichen Willfährigkeit, die der Papst in der Magde-burger Sache den Wünschen des Kaisers entgegengebracht, nahm eram 23. April auf Bitten Ottos und seiner Mutter Mahthilde dieAbtei Quedlinburg in seinen besonderen Schutz und sicherte derselbendadurch im Angesichte der Synode ihre Freiheit und ihr Eigenthumgegen eine jährliche Abgabe von einem Pfunde Silbers an den päpst-lichen Stuhl zu.-) Diese für alle Zeiten gegebene Gewährung galtzunächst der jugendlichen Aebtissin Mahthilde, der Tochter des Kaisers.Gegen den abgesetzten und geblendeten Erzbischof Herold von Salz-burg, der noch immer nicht gutwillig auf die Ehrenrechte und dieAusübung seines Amtes verzichten wollte, wiederholte der Papst(25. April) unter dem Anschlüsse der gesamten Synode den schonvon seinem Vorgänger verhängten Bannfluch fl und bestätigte vonneuem die Wahl Friedrichs. Herold scheint diese nochmalige Ver-fluchung nur kurze Zeit überlebt zu haben, da sein Name seitdem ausder Geschichte verschwindet.
Noch während der Kaiser zu Ravenna Hof hielt, traf daselbsteine griechische Gesandtschaft ein, die unter den üblichen GeschenkenFrieden und Freundschaft von ihrem Herrn entbot/) Auf denschwachen und gutmütigen, aber allen Ausschweifungen fröhnendenRomanus II., der unter Hinterlassung von zwei unmündigen Söhnen
fl, A. a. O.: quia prassnl Ilatvsrstaäsnsis 8^noäo ünis non atkuit,san8as e1au8ulain in eins aävsnturn äiüsrrs ptasnit, vgl. Rüistmar. II o.5: Idl stlarn spivvopatum lassrs oonatrw apnct Rsrnaräum . . in sniuaäioessi ui'bs prslata iassl, guamcilu vixit, iinpstrars non potnit. Bern-hard war nach dem Xnnalwta 8axo a. 968 (88. VI, 621) natus sxnobilismmo 8axonum Asnsrs . . st prirnuv intsr prinoipS8 rSAni.
fl Dsidnitii Xnn. Imp. III, 189 (üatks 2848): sorporis st insntwAgnsrovitats praslnlßicias, utpots angrmtas lidsralitatis Vlafistilclas in-eomparalnliter laucladili rrddatissns vsnsradilis inona8tsrii üieti 0nitl-ÜNANbui'A.
fl Juvavia Anh. 183 (üaSü 2849). Die Bulle ist an die Bischöfe gerichtetsput 8anstam s^noünm Ravsnns nol»i8suin NMrsAntis. Das Xserot.8al2dni-A. (Dantes IV, 581) hat zum 31. August Ilerolüus arslnspissopusluvavsnsis, ebenso das Xssrot. Ifllsin^. (Forsch, z. d. Gesch. XV, 164):III Xsl. 8spt. llsrolt arelnspiseopns odiit. Das Todesjahr ist unbekannt.
fl Oontin. Rsgin. 967: Damno Imperators in Italia eommorants, Is^atiXiefiolori, (Irassornm impsratoris Ravennas aä sum vsnerunt sto. Ob-gleich dies dem Zusammenhänge nach in den Sommer gehören würde, werdenwir diese Sendung doch auf den April beziehen müssen, da der nächste bekannteAufenthalt des Kaisers in Ravenna, Ende September, zu spät fiele.