Die sächsischen Marken.
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sten Geschlechter des östlichen Thüringens, das, bis in die Zeiten derKarolinger zurückreichend, zu Großjena am Ausflusse der Unstrut indie Saale seinen Stammsitz hatte. *) So zerfiel also die große MarkGeros, die man einem Herzogthume an Bedeutung an die Seitestellen konnte, in sechs getrennte Markgrafschaften, deren Eintheilungnoch mehrfach in der nächsten Zeit schwankte und sich namentlich fürdie südlicheren derselben wesentlich vereinfachte, weil Merseburg undZeiz von kürzester Dauer waren. Da die Inhaber derselben zum Theilschon unter Gero nachzuweisen sind, so lag die Veränderung haupt-sächlich darin, das; die oberste leitende Gewalt, die er geübt, sortfieloder doch nur in vermindertem Maße auf den Markgrafen Theoderichübergieng, der allerdings einen gewissen Vorzug vor den übrigen ge-nossen zu haben scheint, wie ihm auch wohl der herzogliche Titel bei-gelegt wird, und daß die einzelnen Grafen mit einer erhöhten underweiterten Gewalt ausgestattet wurden. Das Verhältnis zu demHerzogthume Sachsen ward dadurch nicht berührt, denn auch diesekleineren Markgrafen blieben von der herzoglichen Gewalt Hermannsausgenommen, wie vorher Gero selbst. Jedenfalls liefert diese Zer-splitterung den Beweis, daß man die Unterwerfung der Slaven indem Grenzgebiete als eine ziemlich gesicherte ansah, die nunmehr auchbei geringerer Vereinigung der Kräfte aufrecht erhalten werden könne.
Nicht minder als die politischen Verhältnisse der sächsischenMarken beschäftigten Otto die so eng damit verbundenen kirch-lichen. Auf die Bitte des Erzbischofs Adaldag befreite er beiseinem Aufenthalte in Magdeburg am 26. Juni die drei dänischenBisthümer Schleswig, Ripen und Arhus von jedem königlichen Zinsund Dienst, ebenso ihre Leibeigenen von allen andern Verpflichtungenals denen gegen die Bischöfe?) Man darf aus dieser Urkunde auf
8t. 786). In einer unechten Urk. Ottos II. vom I. Aug. 976 wird der Zei;erKirche u. a. auf Verwendung Wigers eine Schenkung gemacht in pa^o klisinavooato in eomitatu IVigori oomitis . . in psao kuonrovva äioto . . ineomitatu eiusäom tVi^sri oomitis . . in pa^o Ouodarin nominato . . ineomitatu supra momorati IViAori oom., ot in paA» IVota vooato . . ineomitatu nt supra (Lepsius Gesch. des Hochstifts Naumburg I, 1 73, 8t. 686).Eine durch und durch unechte Urk. Ottos II. vom 18. Jan. 966 intorvontn . .IViMeri nostri üäolissiini oomitis über Güter im Grabfelde (I)rondo Oock.I'ulct. p. 329, 8t. 558) darf doch nicht mit Knochenhauer (Gesch. ThüringensS. 164 A. 3) benutzt werden. Am 36. Aug. 974 schenkte Otto II. dem Bis-lhume Merseburg einen Forst und die Stadt Zwenkau in eomitatu Omntorürdlunckksrii) oomitis ot in pa^o (roßiono) Ldutmi situm lLoodmor ^etaimp. 16, Höfer Zeitschr. für Archivkunde I, 153; 8t. 634. 635).
') Vgl. über dies Geschlecht Knochenhauer Gesch. Thüringens S. 116 ff.Günthers Ahnen sind wahrscheinlich die Grafen Eggihard -s 8. Juni 871,Günther ch 17. Mai 925, Eggihart ch 4. Sept. 954 (Xsor. b'ulä. msi., min.).
') Lappenberg Hamburg. Urkb. I, 47 (8t. 374): intorvontn ckilooti arodi-opisoopi nostri ^claidagi ao pro statu . . imporii nostri ouioguiä pro-priotatis in marea vol roAno Oanorum ail ooolosias in nonorem ckeioonstruetas viciol. 8Iio8^viAons6m Riponsom ^russnsom vol aäduo por-tinoro viclotnr vol luturo aoguiratur ad omni oonsu vol sorvitio nostri iurisadsolvimus, ut ot opisoopis prosoriptarum oeolosiarum absguo ulla oomitisvol aliouius tisei nostri oxaotoris intostationo sorviant . . iubemus. Grund